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Vergleich zum Vorjahr

Die private Krankenversicherung in den Jahren 2012 und 2013


Der Europäische Gerichtshof hat am 1. März 2011 entschieden, dass ab dem 21. Dezember 2012 nur noch geschlechtsunabhängige Tarife in der privaten Versicherungswirtschaft zulässig sind. Derzeit wird geklärt, wie das Urteil in der PKV umgesetzt wird, das zu Veränderungen der Prämien für Frauen und Männer führen wird. In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Umsetzung sind auch Bewegungen in den Versicherungsbeständen zu erwarten.

Auch wenn mit dem GKV-Finanzierungsgesetz die Bedingungen für GKV-Wahltarife hinsichtlich Kalkulation und Rechenschaftspflicht zum 1. Januar 2011 verschärft wurden, wurde die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbarte klarere Abgrenzung der Wahl- und Zusatztarife zwischen GKV und PKV nicht vorgenommen. Im Gegenteil: Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz werden erweiterte Möglichkeiten für das Angebot von Satzungsleistungen durch Krankenkassen vorgesehen. Somit können die Krankenkassen weiterhin in den Markt der privaten Zusatzversicherungen eindringen.

Die Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. geht von Kostensteigerungen von voraussichtlich 14-20 Prozent aus. Offen bleibt, ob die Reform der Gebührenordnung für Ärzte – wie angekündigt – noch in dieser Legislaturperiode erfolgt.

Die von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für eine Pflegereform sehen eine freiwillige Vorsorge für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit vor. Diese soll ab dem 1. Januar 2013 steuerlich gefördert werden.

Für das Jahr 2012 werden für die PKV Zuwachsraten in der Größenordnung des Vorjahres erwartet.

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