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Vergleich zum Vorjahr

Sonstige Risiken


Veränderungen in den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen können eine erhebliche Bedeutung haben. Dadurch entstehen im Zeitablauf sowohl Chancen als auch Risiken. Deshalb unterliegen alle diese Entwicklungen einer ständigen Beobachtung. Den Risiken begegnen wir darüber hinaus durch aktive Mitarbeit in Verbänden und Gremien.

Als wesentliche Änderung in den gesetzlichen Rahmenbedingungen steht die Umsetzung des Unisex-Urteils des EuGH vom 1. März 2011 im Jahr 2012 an. Durch diese tiefgreifende Änderung der bisherigen Kalkulationsmethoden entstehen Risiken, die durch aktuarielle Analysen sowie aktive Mitarbeit in den Gremien der DAV und des PKV-Verbandes für das Unternehmen begrenzt werden. In Zukunft werden nach erfolgter Umsetzung des Unisex-Urteils auch Änderungen in der Bestandszusammensetzung nach Geschlechtern ein versicherungstechnisches Risiko werden.

Die künftigen regulatorischen Anforderungen sind unter anderem durch das Voranschreiten des Solvency-II-Projekts der Europäischen Union im Jahr 2011 wieder etwas deutlicher geworden. Dennoch bleiben weiterhin Unsicherheiten. Hinsichtlich der Fristen zum Übergang von Solvency I auf Solvency II sowie der künftigen Befugnisse der EIOPA werden jedoch mit der geplanten Verabschiedung der Omnibus-II-Richtlinie Konkretisierungen erwartet. Was die qualitativen Anforderungen an Versicherungsunternehmen und Aufsichtsbehörden betrifft, die in der zweiten Säule von Solvency II dargestellt sind, schafft der Entwurf der Durchführungsbestimmungen der Solvency II Expert Group (SEG) ebenfalls zunehmend Klarheit. Allerdings dürften diese Bestimmungen nicht vor Sommer 2012 verabschiedet werden.

Auf nationaler Ebene wird durch die Umsetzung der Solvency-II-Richtlinie auch das deutsche Aufsichtsrecht einen Wandel erfahren. Die Mitte des zweiten Quartals 2011 angestoßenen Arbeiten zur Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beobachten wir laufend. Da im zugrundeliegenden und parallel laufenden Solvency-II-Projekt auf europäischer Ebene noch Fragen offen sind, unterliegt allerdings auch die finale Umsetzung in nationales Recht noch Unsicherheiten.

Auf globaler Ebene wird an zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen für systemisch relevante Finanzdienstleister (Sifi) gearbeitet. Systemische Relevanz zielt hier nicht auf die grundsätzliche Bedeutung einer Branche für die Volkswirtschaft ab, sondern auf die Auswirkungen, die die Insolvenz eines einzelnen Unternehmens für die globale Realwirtschaft haben kann. Der Schwerpunkt der Diskussionen, die in erster Linie vom Financial Stability Board (FSB) geführt werden, liegt zurzeit bei der Bankenwirtschaft. Die Untersuchungen für den Versicherungssektor wurden zeitlich von denen für die Banken entkoppelt und werden von der International Association of Supervisors (IAIS) geleitet. Die Assekuranz ist der Auffassung, dass von ihrem Kerngeschäft keine systemische Gefahr ausgeht. Erste zuverlässige Einschätzungen, ob die Versicherungswirtschaft insgesamt von zusätzlichen Anforderungen betroffen sein könnte, werden sich voraussichtlich erst im Sommer 2012 treffen lassen. Die Spannbreite möglicher Sifi-spezifischer Anforderungen könnte von zusätzlichen Berichtspflichten bis hin zu erhöhten Eigenmittelanforderungen reichen.

Strategische Risiken

Risiken aufgrund falscher Geschäftsentscheidungen, schlechter Umsetzung von Entscheidungen oder mangelnder Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in der Unternehmensumwelt definiert die ERGO Direkt Krankenversicherung AG als strategische Risiken. Strategische Risiken existieren in Bezug auf die vorhandenen und neuen Erfolgspotenziale des Konzerns und seine Geschäftsfelder. Diese Risiken treten meistens mit zeitlichem Vorlauf sowie im Zusammenhang mit anderen Risiken auf. Wir begegnen den strategischen Risiken, indem wir strategische Entscheidungsprozesse und Risikomanagement eng miteinander verzahnen. Dies umfasst kulturelle wie organisatorische Aspekte.

Reputationsrisiken

Wir definieren das Reputationsrisiko als das Risiko eines Schadens, der eintritt, wenn sich das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit, bei Kunden, Aktionären, Mitarbeitern, Vertriebspartnern oder anderen Interessengruppen, wie z. B. Aufsichtsbehörden, verschlechtert.

Reputationsrisiken können als Folge anderer Risiken auftreten, insbesondere operationeller Risiken. Diese Risiken werden mithilfe des Internen Kontrollsystems (IKS) überwacht und gesteuert. Reputationsrisiken können jedoch auch als Folge von geschäftspolitischen Entscheidungen oder Unterlassungen auftreten und somit eine originäre Risikokategorie bilden.

Im Jahr 2011 hat ERGO einen Reputationsschaden durch negative Medien-Berichterstattung erlitten, die sich auf die Organisation und Durchführung von Incentive-Reisen der HMI im Jahr 2007 bezog. Wenig später wurde über tatsächliche oder vermeintliche Missstände im Vertrieb von Versicherungsprodukten (u. a. die Verwendung eines fehlerhaften „Riester-Formulars“ im Jahr 2005 sowie ungünstige Tarifeinordnungen bei der betrieblichen Altersversorgung) berichtet. Alle genannten Vorgänge waren bzw. sind Gegenstand umfangreicher interner und externer Prüfungen. Negative Effekte auf die Neugeschäfts- und Stornoentwicklung konnten nicht festgestellt werden. Der Relevanz und Tragweite der Themen entsprechend, wurden neben der Aufklärung des Sachverhalts auch bereits Maßnahmen entwickelt, um weiteren Reputationsverlusten entgegenzuwirken, mit dem Ziel, Compliance, Revision und Risikomanagement auf Gruppenebene zu stärken. Hierzu zählen neben der Änderung zentraler Verhaltens- und Organisationsrichtlinien bei der ERGO vor allem die:

  • Ansiedlung der Compliance-Funktion als eigener Bereich direkt beim Vorstandsvorsitzenden
  • Erfassung von Reputationsrisiken und anderen unternehmensgefährdenden Nachrichten an zentraler Stelle im Risikomanagement

Darüber hinaus erfasst das Risikofrüherkennungssystem gemäß KonTraG unter anderem sogenannte Emerging Risks – also Risiken, die entstehen, weil sich die Rahmenbedingungen (etwa die rechtlichen, sozialpolitischen oder naturwissenschaftlich-technischen) ändern, und die deshalb noch nicht erfasste beziehungsweise noch nicht erkannte Auswirkungen auf unser Portefeuille haben können. Bei ihnen ist die Unsicherheit in Bezug auf Schadenausmaß und -eintrittswahrscheinlichkeit naturgemäß sehr hoch. Trends und schwache Signale identifizieren wir auf vielfältige Weise, etwa mithilfe der systematischen Trendforschung unserer Konzernentwicklung, unseres Knowledge-Managements oder der Emerging-Risk-Risikoabfragen.

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