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Vergleich zum Vorjahr

Versicherungstechnische Risiken


Das Management der versicherungstechnischen Risiken nimmt im Risikomanagement-System unseres Unternehmens eine herausgehobene Stellung ein. Kernelemente dieses Managements sind die Kontrolle der Risikoverläufe und die laufende Überprüfung der Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Beiträge und der versicherungstechnischen Rückstellungen.

Die Beiträge und Rückstellungen kalkulieren wir mit vorsichtig gewählten Rechnungsgrundlagen. So können wir dauerhaft die Erfüllung unserer Verpflichtungen sicherstellen. Wir reduzieren die versicherungstechnischen Risiken durch geeignete Zeichnungsrichtlinien und aktuarielle Analysen. Das Risiko kumulierter Schadenereignisse, beispielsweise durch eine Pandemie, wird durch Rückversicherungsverträge verringert. Bei der Wahl unserer Rückversicherer ist eine hohe Bonität wesentliches Kriterium für uns. Hiermit begrenzen wir das Ausfallrisiko und Risiken hinsichtlich der Zahlungsstromschwankungen.

In den folgenden Abschnitten werden die versicherungstechnischen Risiken der ERGO Direkt Krankenversicherung AG dargestellt und es wird eine differenzierte Analyse der einzelnen Risiken und relevanter Einflussgrößen vorgenommen. Die spezifischen versicherungstechnischen Risiken eines Krankenversicherungsunternehmens sind das Sterblichkeits-, das Versicherungsleistungs-, das Storno- und das Rechnungszinsrisiko.

Sterblichkeitsrisiko

Das Sterblichkeitsrisiko charakterisiert sich dadurch, dass die tatsächliche Sterblichkeit von den im Rahmen der Kalkulation verwendeten Annahmen abweicht. Die privaten Krankenversicherer ermitteln verbandsweit regelmäßig Sterbetafeln nach anerkannten aktuariellen Grundsätzen und übernehmen sie im Rahmen von Beitragsanpassungen in die Beitragskalkulation. Zusätzlich wird das Sterblichkeitsrisiko in den internen Controlling-Systemen der Unternehmen regelmäßig analysiert. Sollten sich dabei signifikante Abweichungen zwischen den beobachteten und den verwendeten Sterbewahrscheinlichkeiten ergeben, wird eine Beitragsanpassung nach § 12b Abs. 2a VAG durchgeführt. Die für die Kalkulation herangezogenen Sterbetafeln werden vom Verantwortlichen Aktuar und dem Treuhänder als angemessen angesehen.. Hierdurch wird das Sterblichkeitsrisiko stark eingeschränkt und begrenzt.

Versicherungsleistungsrisiko

Das Versicherungsleistungsrisiko besteht darin, dass aus einer im Voraus festgesetzten Prämie Versicherungsleistungen erbracht werden müssen, die zwar in ihrem Umfang vorab vereinbart wurden, deren Höhe aber von der zukünftigen Entwicklung der Krankheitskosten und der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen abhängig ist. Die Leistungsversprechen spielen dabei eine besondere Rolle. Auch für die Zukunft gehen wir von einer weiteren Verbesserung der medizinischen Möglichkeiten sowie einer stärkeren Inanspruchnahme und daraus resultierenden höheren Aufwendungen für Versicherungsleistungen aus.

Das Verhältnis der kalkulierten zu den erforderlichen Versicherungsleistungen wird ständig überwacht. Für Tarife, in denen die erforderlichen Versicherungsleistungen nicht nur vorübergehend von den kalkulierten Leistungen abweichen, wird eine Beitragsanpassung durchgeführt. Die für die Kalkulation herangezogenen Rechnungsgrundlagen werden vom Verantwortlichen Aktuar und in den Fällen, in denen der Treuhänder die Grundlagen begutachtet, auch von diesem als angemessen angesehen. Durch diese Maßnahmen wird das Versicherungsleistungsrisiko stark eingeschränkt und begrenzt.

Stornorisiko

Bei der Kalkulation sind Annahmen zum Stornoverhalten erforderlich. Abweichungen des tatsächlichen Verhaltens von den Annahmen können zu einer Erhöhung der Rückstellung über die in der Kalkulation vorgesehene Rückstellungsbildung hinaus führen. Die von uns im Rahmen der Kalkulation verwendeten Stornotafeln werden als ausreichend sicher angesehen, da sie regelmäßig überwacht sowie auf Angemessenheit überprüft werden.

Bei signifikanten Abweichungen des Stornos sind Anpassungen der Rechnungsgrundlagen und Annahmen zum Storno im Rahmen von Beitragsanpassungen möglich.

Nach Ansicht des Verantwortlichen Aktuars sind in den verwendeten Stornotafeln genügend Sicherheiten enthalten. Hierdurch wird das Stornorisiko eingeschränkt und begrenzt.

Rechnungszinsrisiko

Der verwendete Rechnungszins in der Krankenversicherung ist durch gesetzliche Vorgaben auf 3,5 Prozent nach oben begrenzt. Kann der Rechnungszins nicht nachhaltig erwirtschaftet werden, muss für das Neugeschäft und den Bestand im Rahmen von Beitragsanpassungen eine Änderung erfolgen. Bis bei einer Beitragsanpassung die Bestandsprämien entsprechend verändert werden können, belastet die Bildung der Deckungsrückstellung gemäß noch gültigem Rechnungszins die Ertragslage.

Die dauerhafte Erfüllbarkeit des verwendeten Rechnungszinses wird im Rahmen der Kapitalanlageplanung überwacht. Darüber hinaus erfolgt eine jährliche Überprüfung des Rechnungszinses auf Basis des von der Deutschen Aktuarvereinigung erarbeiteten Verfahrens zur Bemessung des „Aktuariellen Unternehmenszinses“ (AUZ). Der Einfluss des Zinsänderungsrisikos wird zusätzlich weiter begrenzt, indem die zukünftigen Zahlungsströme aus Vermögensanlagen, Prämien und Verpflichtungen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden (Asset-Liability-Management). Nach Ansicht des Verantwortlichen Aktuars und gemäß dem Verfahren zur Bestimmung des AUZ ist der derzeit verwendete Rechnungszins ausreichend sicher. Da der AUZ auch mit Extrapolation in die Zukunft berechnet wird, werden zeitliche Schwankungen bei der Anpassungsmöglichkeit einzelner Tarife damit ausgeglichen, weil bereits frühzeitig nachhaltig sinkende Kapitalerträge erkannt werden.

Im Jahr 2011 lag die Nettoverzinsung unter dem Rechnungszins. Dennoch konnten die Zinsanforderungen der Deckungsrückstellung erwirtschaftet werden, da weitere Zinsträger zur Verfügung standen. Aufgrund von aktuellen Simulationen ist derzeit davon auszugehen, dass die im Jahr 2012 durchgeführte AUZ-Berechnung einen Wert oberhalb des Rechnungszinses ergeben wird.

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