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Vergleich zum Vorjahr

Die Lebensversicherung in den Jahren 2012 und 2013


Die Lebensversicherung bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil des modernen Lebens. Ihr hoher gesellschaftlicher Stellenwert in der Alterssicherung wird weiter an Bedeutung zunehmen. Auch in Zukunft können sich die Kunden auf die Sicherheit und Stabilität der Lebensversicherung verlassen.

Von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten kann sich auch die Lebensversicherungsbranche nicht vollständig lösen. Die europäische Staatsschuldenkrise und die anhaltende Niedrigzinsphase bieten aktuell nur begrenzt attraktive Anlagemöglichkeiten. Gleichwohl werden die Kunden auch zukünftig von der gut diversifizierten, langfristigen Kapitalanlagepolitik und dem einzigartigen Glättungsmechanismus der Lebensversicherung profitieren. Die Lebensversicherung wird weiterhin durch exzellentes Management biometrischer Risiken und durch langfristige Garantien in Verbindung mit stabilen Renditen für Sicherheit stehen. Das ist ihr besonderes Alleinstellungsmerkmal, gerade im Vergleich zu anderen Anbietern von Vorsorgeleistungen, zum Beispiel Banken und Investmentfonds.

Wir gehen davon aus, dass auch in den nächsten Jahren Produkte mit rentenförmigen Auszahlungen ihre hohe Bedeutung weiter ausbauen werden – sowohl in klassischer Variante als auch in Form moderner fondsgebundener Produktlösungen. Der Aspekt der Sicherheit ist den Menschen sehr wichtig. Im Bereich fondsgebundener Versicherungen wird daher der Stellenwert von Mindestgarantien steigen. Zusätzlich werden in diesem Geschäftsfeld innovative Kapitalanlagekonzepte immer bedeutsamer, nicht nur vor dem Hintergrund der Garantiesicherung, sondern auch aufgrund der Renditeerwartungen der Kunden. Geschäftsimpulse sind auch im Bereich der Absicherung von Invaliditäts- oder Pflegefallrisiken zu erwarten.

Im Zusammenhang mit der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittalters auf 67 Jahre werden für Lebensversicherungsprodukte die Altersgrenzen erhöht, die für die steuerliche Förderung wichtig sind. Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn der Versicherungsleistung frühestens das vollendete 62. Lebensjahr vorsehen. Nur dann ist sichergestellt, dass die volle steuerliche Förderung möglich ist.

Vor dem Hintergrund des nachhaltig niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt hat der Gesetzgeber den höchstzulässigen Rechnungszins für die Lebensversicherung auf 1,75 Prozent gesenkt. Der neue Rechnungszins gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden. Bestehende Lebensversicherungen behalten hingegen für die gesamte Vertragslaufzeit den Garantiezins, der bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.

Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Prämien und Leistungen einer Versicherung in Zukunft nicht mehr geschlechtsspezifisch kalkuliert werden dürfen. Diese Regelung gilt für Verträge, die ab dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen werden. Lebensversicherungen dürfen bei ihren Produkten beispielsweise eine beobachtete unterschiedliche Lebenserwartung von Männern und Frauen nicht mehr berücksichtigen. Mögliche Auswirkungen auf den Bestand sind noch nicht abschließend bekannt.

Die Prognose der Geschäftsentwicklung für das Jahr 2012 ist durch die Volatilität der Beiträge aufgrund der anhaltend großen Bedeutung von Einmalbeiträgen erschwert. Unter der Annahme einer weiteren moderaten Reduktion des Einmalbeitragsgeschäfts rechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für 2012 in der Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) mit einem leichten Rückgang der Prämieneinnahmen um 1 Prozent.

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