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Vergleich zum Vorjahr

Versicherungstechnische Risiken


Das Management der versicherungstechnischen Risiken nimmt im Risikomanagement-System unseres Unternehmens eine herausgehobene Stellung ein. Kernelemente dieses Managements sind die Kontrolle der Risikoverläufe und die laufende Überprüfung der Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Beiträge und der versicherungstechnischen Rückstellungen.

Die Beiträge und Rückstellungen kalkulieren wir mit vorsichtig gewählten Rechnungsgrundlagen. So können wir dauerhaft die Erfüllung unserer Verpflichtungen sicherstellen. Wir reduzieren die versicherungstechnischen Risiken durch geeignete Zeichnungsrichtlinien und aktuarielle Analysen, um ungünstige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Zur Reduzierung des Risikos besonders hoher Einzelschäden oder kumulierter Schadenereignisse schließen wir Rückversicherungsverträge. Bei der Wahl unserer Rückversicherer ist eine hohe Bonität wesentliches Kriterium für uns. Hiermit begrenzen wir das Ausfallrisiko und Risiken hinsichtlich der Zahlungsstromschwankungen.

Die spezifischen versicherungstechnischen Risiken eines Lebensversicherungsunternehmens sind das biometrische, das Storno-, das Garantie- und das Kostenrisiko. Eine Erläuterung der verwendeten Rechnungsgrundlagen wird im Anhang dieses Jahresabschlusses bei der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegeben.

Biometrisches Risiko

Zur Berechnung der Deckungsrückstellung werden biometrische Rechnungsgrundlagen verwendet, die zu Vertragsbeginn festgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt für ausreichend erachtete Sicherheitsmargen für adverse Änderungen enthalten. Der Risikoverlauf im Bestand wird regelmäßig durch Vergleich der erwarteten Leistungsfälle mit den tatsächlich beobachteten überprüft. Zusätzlich zu unseren eigenen Analysen beziehen wir stets die neuesten verfügbaren Erkenntnisse der Branche ein, insbesondere der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Sollten sich die Rechnungsgrundlagen für einzelne Risiken im Laufe der Jahre als nicht mehr angemessen erweisen, werden sie so angepasst, dass auch zukünftig wieder ausreichende Sicherheitsmargen vorhanden sind. Bei Bedarf werden Auffüllungen der Deckungsrückstellung vorgenommen.

Eine Erläuterung der verwendeten Sterbetafeln und der Methoden, die Deckungsrückstellungen anzupassen, um für eine erwartete längere Rentenzahlungsdauer Vorsorge zu treffen, erfolgt im Anhang dieses Jahresabschlusses bei der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die von uns zur Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten biometrischen Rechnungsgrundlagen sind nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars und der Aufsichtsbehörde angemessen und enthalten ausreichende Sicherheitsspannen.

Stornorisiko

Die Deckungsrückstellungen sind gemäß § 25 der Verordnung über die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen (RechVersV) so hoch, dass mindestens der Rückkaufswert reserviert ist. Bei Tarifen, bei denen Forderungen an den Versicherungsnehmer aktiviert werden, wird das Stornorisiko durch angemessene Wertberichtigungen dieser Forderungen berücksichtigt. Bei den Rentenversicherungsbeständen, bei denen eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen wurde, wurden die zur Anwendung kommenden Stornowahrscheinlichkeiten angemessen vorsichtig gewählt.

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes kann für die deutsche Lebensversicherungsbranche nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden bei einer Erholung der Kapitalmärkte ihre Lebensversicherungen kündigen, um an den Kapitalmärkten zu investieren.

Wir verfolgen eine selektive Zeichnungspolitik, die auf nachhaltiges, langfristiges Geschäft ausgerichtet ist. Da unsere Kunden ihre Lebensversicherungen überwiegend aus Vorsorgemotiven heraus abgeschlossen haben, sehen wir das Risiko eines erhöhten Stornos als gering an. Unser Liquiditätsmanagement schützt uns zudem vor unerwarteten Liquiditätsengpässen.

Garantierisiko

Für die einzelvertragliche Berechnung der Deckungsrückstellung wird ein nach Tarifgenerationen differenzierter Rechnungszins zugrunde gelegt. Festgelegt wird dieser für den Altbestand in den von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplänen und für den Neubestand unter Beachtung der maßgeblichen Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV). Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung wird der bei Vertragsabschluss zulässige Höchstrechnungszins gemäß DeckRV nicht überschritten.

Um die Garantieverzinsung zu erwirtschaften, sind wir in besonderem Maß auf das Kapitalanlageergebnis angewiesen. Derzeit beträgt der durchschnittliche Rechnungszins im Bestand ohne Kapitalisierungsprodukte 3,46 Prozent und bezieht sich auf 78,5 Prozent der versicherungstechnischen Zinsträger. 21,5 Prozent der Zinsträger entfallen auf die Kapitalisierungsprodukte, für die der Kapitalerhalt garantiert ist. Die Kapitalanlagen haben in der Regel eine kürzere Laufzeit als die Verpflichtungen. Daher besteht ein Wiederanlagerisiko, das durch den Kauf einfach strukturierter Produkte verringert wurde. Bezüglich der in Zukunft eingehenden Prämien besteht ein Risiko in der Neuanlage. Diesen Risiken begegnen wir, indem die zukünftigen Zahlungsströme aus Vermögensanlagen, Prämien und Verpflichtungen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden (Asset-Liability-Management).

Zu diesem Zweck erfolgt regelmäßig ein Abgleich der Garantie-Cashflows mit den zukünftigen Zuflüssen aus Zins- beziehungsweise Kapitalrückzahlungen unter verschiedenen Zinsszenarien. Sofern sich eine Unterschreitung der Garantie-Cashflows andeutet, wird die nötige Mindestverzinsung durch geeignete Optionen sichergestellt. Die mit der Kapitalanlage selbst verbundenen Risiken werden im Rahmen der „Risiken aus Kapitalanlagen“ detailliert erläutert. Der Gesetzgeber hat eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) vorgenommen und eine gesetzliche Regelung für eine Zinszusatzreserve verabschiedet, die zum 1. März 2011 in Kraft getreten ist. Die Zinszusatzreserve erlaubt eine vorausschauende Erhöhung der Reserven im Hinblick auf Phasen niedrigerer Zinserträge. Die Höhe dieser Zinszusatzreserve ist von einem vorgegebenen Referenzzinssatz abhängig. Dieser ist definiert als das über einen Referenzzeitraum von zehn Kalenderjahren errechnete arithmetische Mittel der Renditen von auf Euro lautenden Anleihen höchster Bonitätsstufe von Staaten der Europäischen Währungsunion mit einer Restlaufzeit von zehn Jahren. Die Berechnung der Zinszusatzreserve erfolgt jährlich auf einzelvertraglicher Basis: Sinkt der Referenzzinssatz unter den Rechnungszins eines Vertrages, wird mit dem Aufbau der Zinszusatzreserve begonnen. Bei einem Anstieg des Referenzzinses wird die Zinszusatzreserve hingegen wieder sukzessive aufgelöst.

Hierdurch ist ein frühzeitiger und gleitender Aufbau einer Zinszusatzreserve möglich. Mit höheren Reserven sind die Unternehmen besser für eine anhaltende Niedrigzinsphase gewappnet. Unser Garantierisiko verringert sich, noch vorhandene Erträge können zum Teil für zukünftige Leistungen zurückgestellt werden. Somit ist die Neuregelung positiv für unsere Kunden, weil es die Risikotragfähigkeit des Versicherungsunternehmens und die Sicherheit der Lebensversicherungsverträge stärkt. Wir haben entsprechend zum 31.Dezember 2011 eine Zinszusatzreserve gebildet, wie auch im Anhang bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschnitt "Passivseite“ erläutert. Für 2012 erwarten wir eine weitere Zuführung. Sollte sich in den darauf folgenden Jahren ein weiterer Bedarf ergeben, werden entsprechende Mittel der Zinszusatzreserve zugeführt.

Die durch § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verbindlich vorgeschriebene Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven kann zu stärkeren Ergebnisbelastungen führen. Dieses Risiko wird im Rahmen unserer ALM-Prozesse regulär überwacht.

Kostenrisiko

Die Berechnung der Deckungsrückstellung erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der künftigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb. Für beitragsfreie Versicherungen wird zudem eine Teilrückstellung für Verwaltungskosten in beitragsfreien Zeiten gebildet.

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