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Vergleich zum Vorjahr

Sonstige Risiken


Änderung der rechtlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen

Veränderungen in den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen können eine erhebliche Bedeutung haben. Dadurch entstehen im Zeitablauf sowohl Chancen als auch Risiken. Generell besteht das Risiko, dass in einzelnen Fällen ergangene Rechtsprechung auch auf die ERGO Direkt Lebensversicherung AG Ausstrahlungswirkung hat. Deshalb unterliegen alle diese Entwicklungen einer ständigen Beobachtung. Den Risiken begegnen wir darüber hinaus durch aktive Mitarbeit in Verbänden und Gremien.

Die künftigen regulatorischen Anforderungen sind unter anderem durch das Voranschreiten des Solvency-II-Projekts der Europäischen Union im Jahr 2012 wieder etwas deutlicher geworden, beinhalten aber weiterhin große Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche Umsetzung. Hinsichtlich der Fristen zum Übergang von Solvency I auf Solvency II sowie der künftigen Befugnisse der EIOPA erwarten wir mit der geplanten Verabschiedung der Omnibus-II-Richtlinie Konkretisierungen. Vor der endgültigen Verabschiedung soll eine europäische Auswirkungsstudie (Long Term Guarantee Assessment) die Effekte von Omnibus II für Versicherungsnehmer, Aufsicht und Unternehmen testen. Zwar besteht derzeit eine Festlegung, dass die Solvency II-Richtlinie bis Mitte 2013 in nationales Recht umzusetzen und ab 2014 anzuwenden ist. Trotzdem ist eine weitere Verzögerung, gegebenfalls auch mehrere Jahre, über 2014 hinaus zu erwarten.

Auf nationaler Ebene wird durch die Umsetzung der Solvency-II-Richtlinie auch das deutsche Aufsichtsrecht einen Wandel erfahren. Die Mitte des zweiten Quartals 2011 angestoßenen, aber derzeit unterbrochenen Arbeiten zur Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) bezüglich Solvency II beobachten wir laufend. Im zugrunde liegenden und parallel laufenden Solvency-II-Projekt auf europäischer Ebene sind noch Fragen offen. Insofern unterliegt auch die finale Umsetzung in nationales Recht noch Unsicherheiten.

Nichtsdestotrotz hat der Finanzausschuss des Bundestages beschlossen, einzelne Themen zur Novellierung des VAG in das SEPA-Begleitgesetz zu integrieren. Dies sind insbesondere folgende Punkte:

  • Umsetzung des EuGH-Urteils zu Unisex-Tarifen,
  • Anpassung der Regelungen zur Bewertungsreservenbeteiligung,
  • Teilkollektivierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB),
  • Verlängerung der Frist für die Überführung der nicht festgelegten RfB vom freien Vermögen in das sonstige gebundene Vermögen.

Der Bundesrat hat das SEPA-Begleitgesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Aktuell scheint es äußerst unsicher, ob das Gesetzesvorhaben so umgesetzt wird. Mit Ergebnissen des Vermittlungsverfahrens ist erst im Frühjahr 2013 zu rechnen. Die entsprechenden Entwicklungen verfolgen wir laufend und bereiten eine angemessene Umsetzung vor.

Auf globaler Ebene wird an zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen für als systemisch relevant deklarierte Finanzdienstleister (Sifi) gearbeitet. Die Spannbreite möglicher Sifi-spezifischer Anforderungen könnte von zusätzlichen Berichtspflichten bis hin zu erhöhten Eigenmittelanforderungen reichen. Systemische Relevanz zielt hier nicht auf die grundsätzliche Bedeutung einer Branche für die Volkswirtschaft ab, sondern auf die Auswirkungen, die die Insolvenz eines einzelnen Unternehmens für die globale Realwirtschaft haben kann. Die Diskussionen werden in erster Linie vom Financial Stability Board (FSB) geführt. Ihr Schwerpunkt liegt zurzeit bei der Bankenwirtschaft. Die Untersuchungen für den Versicherungssektor wurden zeitlich von denen für die Banken entkoppelt. Sie werden von der International Association of Supervisors (IAIS) geleitet. Das IAIS arbeitet zurzeit an einem Konzept zur Identifizierung von sogenannten G-SII (Global Systematically Important Insurers). Im April 2013 soll eine erste Übersicht der als G-SII identifizierten Unternehmen veröffentlicht werden. Die Assekuranz ist der Auffassung, dass von ihrem Kerngeschäft keine systemische Gefahr ausgeht.

Strategische Risiken

Risiken aufgrund falscher Geschäftsentscheidungen, schlechter Umsetzung von Entscheidungen oder mangelnder Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in der Unternehmensumwelt definieren wir als strategische Risiken. Strategische Risiken existieren in Bezug auf die vorhandenen und neuen Erfolgspotenziale des Konzerns und seiner Geschäftsfelder. Diese Risiken treten meistens mit zeitlichem Vorlauf sowie im Zusammenhang mit anderen Risiken auf. Wir begegnen den strategischen Risiken, indem wir strategische Entscheidungsprozesse und Risikomanagement eng miteinander verzahnen. Dies umfasst kulturelle wie organisatorische Aspekte.

Reputationsrisiken

Wir definieren das Reputationsrisiko als das Risiko eines Schadens, der eintritt, wenn sich das Ansehen des Unternehmens verschlechtert. Relevante Gruppen sind diesbezüglich die Öffentlichkeit, Kunden, Aktionäre, Mitarbeiter, Vertriebspartner oder andere Interessengruppen, wie z.B. Aufsichtsbehörden.

Reputationsrisiken können als Folge anderer Risiken auftreten, insbesondere operationeller Risiken. Diese Risiken werden mithilfe des Internen Risikokontrollsystems (IKS) überwacht und gesteuert. Reputationsrisiken können jedoch auch als Folge von geschäftspolitischen Entscheidungen oder Unterlassungen auftreten und somit eine eigenständige Risikokategorie bilden.

Im Jahr 2012 wurde die Reputation der ERGO erneut durch negative Berichterstattung in den Medien belastet, die weiteres Fehlverhalten von Vermittlern auf Wettbewerbsreisen thematisierten. Wir sahen uns dem Vorwurf ausgesetzt, im Jahr 2011 Vorfälle verschwiegen zu haben und deshalb nicht glaubwürdig zu sein. ERGO reagierte mit einer umfassenden Transparenzoffensive und veröffentlichte umfangreiche Informationen zu Fehlverhalten auf Wettbewerbsreisen und anderen Vertriebsveranstaltungen auf ihrer Webseite. Auch die Konsequenzen für die Verantwortlichen wurden benannt. Des Weiteren wurden die Prüfungsergebnisse zu bereits 2011 in der Öffentlichkeit diskutierten Vorwürfen zum Versicherungsgeschäft aktualisiert. Auch diese Themen waren 2012 nochmals Gegenstand von Berichterstattungen in den Medien.

2012 haben wir die Compliance im Unternehmen weiter verstärkt. Der Bereich Compliance ist seit 2012 als eigener Bereich direkt beim Vorstandsvorsitzenden der ERGO Versicherungsgruppe angesiedelt. Er überarbeitet die Leitlinien für einwandfreies Verhalten von Mitarbeitern und Vertriebspartnern und berät bei der Umsetzung.

Emerging Risks

Darüber hinaus erfasst das Risikofrüherkennungssystem unter anderem sogenannte Emerging Risks. Solche Risiken entstehen, weil sich die Rahmenbedingungen, etwa die rechtlichen, sozialpolitischen oder naturwissenschaftlich-technischen, ändern. Diese können noch nicht erfasste beziehungsweise noch nicht erkannte Auswirkungen auf unser Portefeuille haben. Bei den Emerging Risks ist die Unsicherheit in Bezug auf Schadenausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit naturgemäß sehr hoch. Im Rahmen des "Emerging Risk Think Tank", einer Gruppe von Experten der Munich Re, werden neue Risiken für die MR Gruppe identifiziert, bewertet und analysiert. ERGO IRM nimmt an den regelmäßigen Terminen des Emerging Risk Think Tank teil. Themen, die für die ERGO Versicherungsgruppe oder einzelne Gesellschaften relevant sind, werden näher analysiert und bewertet.

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