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Vergleich zum Vorjahr

Die private Krankenversicherung im Jahr 2013


Der Staat fördert nach dem Pflege-Neuordnungsgesetz seit dem 1. Januar 2013 freiwillige Pflege-Zusatzversicherungen als Ergänzung der gesetzlichen Leistungen. Der Zuschuss beträgt für förderfähige Tarife 60 Euro im Jahr. Die Tarife unterliegen dem Annahmezwang und sehen keine Gesundheitsprüfung vor.

Die Bundesärztekammer und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben im November 2013 eine Rahmenvereinbarung zu einer gemeinsamen und umfassenden Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unterschrieben. Ende des Jahres 2014 soll ein erster Entwurf vorliegen.

Die private Krankenversicherung (PKV) darf seit dem 21. Dezember 2012 im Neugeschäft nur noch geschlechtsunabhängige Tarife anbieten. Viele Gesellschaften nutzten diese Umstellung, um ihre Tarife zu überarbeiten. Sie aktualisierten den Leistungskatalog und senkten teilweise den Rechnungszins. Marktweit stiegen die Neugeschäftsbeiträge an. Zusätzlich wurde im Vorfeld der Bundestagswahl intensiv über die Zukunft der PKV debattiert. Diese Diskussion verunsicherte potenzielle Versicherte. In diesem schwierigen Marktumfeld hat sich der Marktanteil der PKV im Jahr 2013 stabilisiert. Die PKV erreichte nach ersten vorläufigen Prognosen ein Beitragswachstum von 1,5 Prozent (Vorjahr: 2,8 Prozent) auf insgesamt 36,1 Milliarden Euro (Vorjahr: 35,6 Milliarden Euro). Die Versicherungsleistungen der PKV einschließlich der Schadenregulierungskosten sind um voraussichtlich rund 4,3 Prozent (Vorjahr: 2,3 Prozent) auf 24,3 Milliarden Euro (Vorjahr: 23,3 Milliarden Euro) gestiegen.

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