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Vergleich zum Vorjahr

Versicherungstechnische Risiken


Das Management der versicherungstechnischen Risiken nimmt im Risikomanagement-System unseres Unternehmens eine herausgehobene Stellung ein. Kernelemente dieses Managements sind die Kontrolle der Risikoverläufe und die laufende Überprüfung der Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Beiträge und der versicherungstechnischen Rückstellungen.

Die Beiträge und Rückstellungen kalkulieren wir mit vorsichtig gewählten Rechnungs­grundlagen. So können wir dauerhaft die Erfüllung unserer Verpflichtungen sicherstellen. Wir reduzieren die versicherungstechnischen Risiken durch geeignete Zeichnungsrichtlinien und aktuarielle Analysen, um ungünstige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ent­sprech­ende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Zur Reduzierung des Risikos besonders hoher Einzelschäden oder kumulierter Schadenereignisse schließen wir Rück­versicherungs­verträge. Bei der Wahl unserer Rückversicherer ist eine hohe Bonität wesentliches Kriterium für uns. Hiermit begrenzen wir das Ausfallrisiko und Risiken hinsichtlich der Zahlungs­stromschwankungen.

Die spezifischen versicherungstechnischen Risiken eines Lebens­versicherungs­unternehmens sind das biometrische, das Storno-, das Garantie- und das Kostenrisiko. Eine Erläuterung der wesentlichen verwendeten Rechnungsgrundlagen geben wir im Anhang dieses Jahresabschlusses bei der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden.

Biometrisches Risiko

Zur Berechnung der Deckungsrückstellung verwenden wir biometrische Rechnungsgrundlagen. Diese werden zu Vertragsbeginn festgelegt und enthalten zu diesem Zeitpunkt für ausreichend erachtete Sicherheitsmargen für adverse Änderungen. Wir überprüfen den Risikoverlauf im Bestand regelmäßig durch Vergleich der erwarteten Leistungsfälle mit den tatsächlich beobachteten. Zusätzlich zu unseren eigenen Analysen beziehen wir stets die neuesten verfügbaren Erkenntnisse der Branche ein, insbesondere der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Sollten sich die Rechnungsgrundlagen für einzelne Risiken im Laufe der Jahre als nicht mehr angemessen erweisen, werden sie so ange­passt, dass auch zukünftig wieder ausreichende Sicherheitsmargen vorhanden sind. Bei Bedarf nehmen wir Auffüllungen der Deckungsrückstellung vor.

Eine Erläuterung der verwendeten Sterbetafeln und der Methoden, die Deckungs­rück­stellungen anzupassen, um für eine erwartete längere Rentenzahlungsdauer Vorsorge zu treffen, erfolgt im Anhang dieses Jahresabschlusses bei der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die von uns zur Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten biometrischen Rechnungsgrundlagen sind nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars und der Aufsichtsbehörde angemessen und enthalten ausreichende Sicherheitsspannen.

Stornorisiko

Die Deckungsrückstellungen sind gemäß § 25 der Verordnung über die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen (RechVersV) so hoch, dass mindestens der Rückkaufswert reserviert ist. Bei Tarifen, bei denen Forderungen an den Versicherungsnehmer aktiviert werden, wird das Stornorisiko durch angemessene Wertberichtigungen dieser Forderungen berücksichtigt. Bei den Rentenversicherungsbeständen, bei denen eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen wurde, wurden die zur Anwendung kommenden Stornowahrscheinlichkeiten angemessen vorsichtig gewählt.

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes kann für die deutsche Lebens­versicherungsbranche nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden bei einer deutlichen Erholung der Kapitalmärkte verstärkt ihre Lebensversicherungen kündigen, um an den Kapitalmärkten zu investieren.

Wir verfolgen eine selektive Zeichnungspolitik, die auf nachhaltiges, langfristiges Geschäft ausgerichtet ist. Da unsere Kunden ihre Lebensversicherungen überwiegend aus Vorsorge­motiven heraus abgeschlossen haben, sehen wir das Risiko eines erhöhten Stornos als gering an. Unsere laufenden Beobachtungen zum Stornoverhalten im Bestand unterstützen diese Annahme. Zudem stellen wir bei Tarifen gegen Einmalbeitrag durch angemessene Stornoabschläge im Falle eines Rückkaufs sicher, dass unserem Bestand hieraus kein finanzieller Nachteil entsteht. Unser Liquiditätsmanagement schützt uns zudem vor unerwarteten Liquiditätsengpässen.

Garantierisiko

Für die einzelvertragliche Berechnung der Deckungsrückstellung wird ein nach Tarif­generationen differenzierter Rechnungszins zugrunde gelegt. Festgelegt wird dieser für den Altbestand in den von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplänen und für den Neubestand unter Beachtung der maßgeblichen Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV). Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung wird der bei Vertragsabschluss zulässige Höchstrechnungszins gemäß DeckRV nicht überschritten.

Um die Garantieverzinsung zu erwirtschaften, sind wir in besonderem Maß auf das Kapitalanlageergebnis angewiesen. Derzeit beträgt der durchschnittliche Rechnungszins im Bestand ohne Kapitalisierungsprodukte 3,3 Prozent und bezieht sich auf 82,4 Prozent der versicherungstechnischen Zinsträger. 17,6 Prozent der Zinsträger entfallen auf die Kapitalisierungsprodukte, für die der Kapitalerhalt garantiert ist. Bezüglich der in Zukunft eingehenden Prämien besteht ein Risiko in der Neuanlage.Diesen Risiken begegnen wir, indem die zukünftigen Zahlungsströme aus Vermögensanlagen, Prämien und Ver­pflichtungen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden (Asset Liability Management). Zu diesem Zweck erfolgt regelmäßig ein Abgleich der Garantie-Cashflows mit den zukünftigen Zuflüssen aus Zins- beziehungsweise Kapitalrückzahlungen unter verschiedenen Zins­szenarien. Sofern sich eine Unterschreitung der Garantie-Cashflows andeutet, wird die nötige Mindestverzinsung durch geeignete Optionen sichergestellt. Die mit der Kapitalanlage selbst verbundenen Risiken werden im Rahmen der „Risiken aus Kapitalanlagen“ detailliert erläutert.

Damit auch in Niedrigzinsphasen eine Erfüllung der eingegangenen Zinsverpflichtungen sichergestellt werden kann, hat der Gesetzgeber im Jahr 2011 durch eine Änderung der DeckRV die Versicherungsunternehmen zur Stellung einer Zinszusatzreserve verpflichtet. Diese zusätzliche Reserve führt zu einer Reduktion des Garantiezinsrisikos. Der gemäß der DeckRV ermittelte Referenzzins, der zur Berechnung der zusätzlichen Reserve anzusetzen ist, lag im Jahr 2013 bei 3,41 Prozent. Für alle Tarife mit einem höheren Garantiezins war somit eine Zinszusatzreserve zu stellen. Weitere Erläuterungen hierzu enthält der Anhang bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschnitt „Passivseite“. Auch für das Geschäftsjahr 2014 erwarten wir ein weiteres Sinken des Referenzzinses und somit eine weitere Zuführung. Sollte sich in den darauffolgenden Jahren ein weiterer Bedarf ergeben, werden auch weiterhin entsprechende Mittel der Zinszusatzreserve zugeführt.

Bei anhaltend niedrigen Zinsen entstehen hohe Bewertungsreserven auf Zinspapiere, die über einen hohen Coupon verfügen. Die durch § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verbindlich vorgeschriebene Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungs­reserven kann deren Realisierung erforderlich machen. Diese Papiere dienen aber der Sicherstellung der Garantien. Werden diese Wertpapiere im heutigen Zinsumfeld verkauft, wird ein außerordentlicher Ertrag generiert, der die Nettoverzinsung erhöht. Wiederanlagen können aber nur im Niedrigzinsumfeld getätigt werden. Das schmälert die künftigen Erträge des Versichertenkollektivs und erschwert die Erfüllung der vertraglichen Garantiezusagen.

Kostenrisiko

Die Berechnung der Deckungsrückstellung erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der künftigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb. Für beitragsfreie Versicherungen wird zudem eine Teilrückstellung für Verwaltungskosten in beitragsfreien Zeiten gebildet.

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