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Vergleich zum Vorjahr

Sonstige Risiken


Emerging Risks

Das Risikofrüherkennungssystem erfasst unter anderem sogenannte Emerging Risks. Solche Risiken entstehen, weil sich die Rahmenbedingungen, etwa die rechtlichen, sozialpolitischen oder naturwissenschaftlich-technischen, ändern. Diese können noch nicht erfasste beziehungsweise noch nicht erkannte Auswirkungen auf unser Portefeuille haben. Bei den Emerging Risks ist die Unsicherheit in Bezug auf Schadenausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit naturgemäß sehr hoch. Die Experten der Munich Re haben einen „Emerging Risk Think Tank“ gegründet. Im Rahmen dieses Think Tanks werden neue Risiken für die MR Gruppe identifiziert, bewertet und analysiert. ERGO IRM nimmt an den regelmäßigen Terminen des Emerging Risk Think Tank teil. Themen, die für die ERGO Versicherungsgruppe oder einzelne Gesellschaften relevant sind, werden näher analysiert und bewertet. Ziel ist es, bereits schwache Signale und negative Trends rechtzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

Rechtliche, aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Risiken

Veränderungen in den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen können eine erhebliche Bedeutung haben. Dadurch entstehen im Zeitablauf sowohl Chancen als auch Risiken. Deshalb unterliegen alle diese Entwicklungen einer ständigen Beobachtung. Den Risiken begegnen wir darüber hinaus durch aktive Mitarbeit in Verbänden und Gremien.

Das regulatorische Umfeld wird auf europäischer Ebene weiterhin durch das zukünftige Aufsichtssystem Solvency II geprägt. Mit der Verabschiedung der „Omnibus‑II‑Richtlinie“ Anfang 2014 wurden wichtige Inhalte konkretisiert. Dies betrifft vor allem die Bewertung von langfristigen Garantien. Die Übergangsfristen von Solvency I auf Solvency II wurden ebenfalls festgelegt. Zudem erfolgte im Laufe des Jahres 2014 eine weitergehende Präzisierung der inhaltlichen Anforderungen über die Delegierten Rechtsakte. Diese sind Mitte Januar 2015 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Wesentliche Elemente von Solvency II wurden durch die EIOPA-Leitlinien zur Vorbereitung auf Solvency II bereits zeitlich vorgezogen. Diese Anforderungen sind in Deutschland bereits seit Anfang 2014 sukzessive zu erfüllen. Als Starttermin von Solvency II ist weiterhin der 1. Januar 2016 vorgesehen.

Auf nationaler Ebene wird die weitere Umsetzung von Solvency II über das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen erfolgen. Die Arbeiten zur Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) beobachten wir laufend. Die nationale Umsetzung ist auch eng mit der auf europäischer Ebene parallel laufenden Ausarbeitung der Delegierten Rechtsakte verknüpft. Insofern unterliegt auch die finale Umsetzung in nationales Recht noch letzten Unsicherheiten. Diese haben sich im Jahresverlauf 2014 allerdings deutlich reduziert. Seit Anfang 2014 veröffentlicht die BaFin Verlautbarungen zu spezifischen Solvency-II-Themen. Basis dafür sind die o. g. EIOPA-Leitlinien. Der jeweilige Umsetzungsstand in den Unternehmen wird durch nachgelagerte Sachstandsabfragen geprüft.

Als Folge der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise wollen Teile der Politik nach wie vor die steuerliche Belastung der Unternehmen erhöhen. Die OECD erarbeitet einen Aktionsplan zur Eindämmung von steuerlichen Gewinnverlagerungen. Die deutsche Bundesregierung will unverändert eine Finanztransaktionssteuer einführen und die Besteuerung von Investmentfonds reformieren. Eine Steuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von kleinen Beteiligungen bleibt möglich. Was hiervon kommt, ist derzeit noch nicht absehbar.

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