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Vergleich zum Vorjahr

Versicherungstechnische Risiken


Das Management der versicherungstechnischen Risiken nimmt im Risikomanagement-System unseres Unternehmens eine herausgehobene Stellung ein. Kernelement dieses Managements ist zum einen die Kontrolle der Risikoverläufe. Zum anderen überprüfen wir die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und Beiträge laufend.

Die Beiträge und Rückstellungen kalkulieren wir mit vorsichtig gewählten Rechnungsgrundlagen. So können wir dauerhaft die Erfüllung unserer Verpflichtungen sicherstellen. Vor der Markteinführung prüft der Treuhänder die neuen Tarife. Nur im Falle einer Bestätigung durch den Treuhänder erfolgt eine Markteinführung. Dies reduziert das Risiko, gemäß § 12 b Abs. 2 Satz 4 VAG Beitragsanpassungen dauerhaft nicht in erforderlichem Umfang durchführen zu können. Wir reduzieren die versicherungstechnischen Risiken durch geeignete Zeichnungsrichtlinien und aktuarielle Analysen. Aktuarielle Analysen betreffen hierbei unter anderem die Versicherungsleistungen, das Stornoverhalten und die Sterblichkeitsentwicklungen in den Beständen. So untersuchen wir z. B. das Stornoverhalten laufend nach Vertragslaufzeit, Tarif und Grund der Stornierung. Aus diesen Analysen leiten wir Informationen ab, wie wir das Storno dauerhaft mit ausreichenden Sicherheiten versehen können. Wir verwenden diese Stornotafeln mit ausreichenden Sicherheiten dann auch bei der Kalkulation. Hierdurch reduzieren wir das Stornorisiko signifikant.

Das Risiko kumulierter Schadenereignisse, beispielsweise durch eine Pandemie, können wir nach derzeitigem Erkenntnisstand aus eigenen Mitteln tragen.

Bei der Wahl unserer Rückversicherer ist eine hohe Bonität wesentliches Kriterium für uns. Hiermit begrenzen wir das Ausfallrisiko und Risiken hinsichtlich der Zahlungsstromschwankungen. Eine Erläuterung der angesprochenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden befindet sich im Anhang dieses Jahresabschlusses.

In den folgenden Abschnitten stellen wir die versicherungstechnischen Risiken der ERGO Direkt Krankenversicherung AG dar. Des Weiteren nehmen wir eine differenzierte Analyse der einzelnen Risiken und relevanter Einflussgrößen vor. Die spezifischen versicherungstechnischen Risiken eines Krankenversicherungsunternehmens sind das Sterblichkeits-, das Versicherungsleistungs-, das Storno- und das Rechnungszinsrisiko.

Sterblichkeitsrisiko

Die Abweichung der tatsächlichen Sterblichkeit von der in der Kalkulation angenommenen charakterisiert das Sterblichkeitsrisiko. Die privaten Krankenversicherer ermitteln verbandsweit regelmäßig Sterbetafeln nach anerkannten aktuariellen Grundsätzen und übernehmen sie im Rahmen von Beitragsanpassungen in die Beitragskalkulation. Zusätzlich analysieren wir regelmäßig das Sterblichkeitsrisiko in unseren internen Controlling-Systemen. Hierbei kann es zu einer Beitragsanpassung nach § 12 b Abs. 2 a VAG kommen. Eine solche Beitragsanpassung kann erfolgen, wenn sich signifikante Abweichungen zwischen den beobachteten und den verwendeten Sterbewahrscheinlichkeiten ergeben. Der Treuhänder und der Verantwortliche Aktuar sehen die verwendeten Sterbetafeln als angemessen an. Hierdurch schränken wir das Sterblichkeitsrisiko stark ein und begrenzen dieses.

Versicherungsleistungsrisiko

Das Versicherungsleistungsrisiko besteht darin, dass wir aus einer im Voraus festgesetzten Prämie Versicherungsleistungen erbringen müssen. Diese Versicherungsleistungen haben wir in ihrem Umfang vorab vereinbart. Deren Höhe ist jedoch von der zukünftigen Entwicklung der Krankheitskosten und der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen abhängig. Die Leistungsversprechen spielen dabei eine besondere Rolle. Auch für die Zukunft gehen wir von einer weiteren Verbesserung der medizinischen Möglichkeiten sowie einer stärkeren Inanspruchnahme aus. Daher gehen wir von ebenfalls höheren Aufwendungen für Versicherungsleistungen aus.

Das Verhältnis der kalkulierten zu den erforderlichen Versicherungsleistungen überwachen wir ständig. Für ausgewählte Tarife nach Art der Lebensversicherung führen wir eine Beitragsanpassung durch. Dies betrifft Tarife, in denen die erforderlichen Versicherungsleistungen nicht nur vorübergehend von den kalkulierten Leistungen abweichen. Der Verantwortliche Aktuar sieht die für die Kalkulation herangezogenen Rechnungsgrundlagen als angemessen an. Sofern der Treuhänder die Rechnungsgrundlagen begutachtet hat, sieht dieser die Rechnungsgrundlagen ebenfalls als angemessen an. Durch diese Maßnahmen schränken wird das Versicherungsleistungsrisiko stark ein und begrenzen es.

Für Tarife nach Art der Schadenversicherung schränken wir das Risiko ebenfalls stark ein und überwachen es. Wir erreichen dies durch Übertragung des Verfahrens einer Beitragsanpassung von Tarifen nach Art der Lebensversicherung auf diese Tarife. In den verbleibenden Tarifen sind in der Regel feste Laufzeiten vereinbart, sodass das Versicherungsleistungsrisiko nicht bzw. nur eingeschränkt auftreten kann.

Stornorisiko

Bei der Kalkulation sind Annahmen zum Stornoverhalten erforderlich. Abweichungen des tat-sächlichen Verhaltens von den Annahmen können zu einer Erhöhung der Rückstellung über die kalkulierte Rückstellungsbildung hinaus führen. Wir überwachen die von uns im Rahmen der Kalkulation verwendeten Stornotafeln regelmäßig und prüfen diese auf ihre Angemessenheit. Deswegen sehen wir sie als ausreichend sicher an. Bei signifikanten Abweichungen des Stornos sind Anpassungen der Rechnungsgrundlagen und Annahmen zum Storno im Rahmen von Beitragsanpassungen möglich. Nach Ansicht des Verantwortlichen Aktuars sind in den verwendeten Stornotafeln genügend Sicherheiten enthalten. Hierdurch schränken wir das Stornorisiko ein und begrenzen dieses.

Rechnungszinsrisiko

Der verwendete Rechnungszins in der Krankenversicherung ist durch gesetzliche Vorgaben auf 3,5 % nach oben begrenzt. Können wir den Rechnungszins nicht nachhaltig erwirtschaften, müssen wir für das Neugeschäft und den Bestand den Rechnungszins reduzieren. Dies geschieht im Rahmen der nächsten möglichen Beitragsanpassung. Bis bei einer Beitragsanpassung die Bestandsprämien verändert werden können, belastet die Bildung der Deckungsrückstellung mit dem noch gültigen Rechnungszins die Ertragslage. Bei Neugeschäftsprämien können wir unabhängig von den Rechnungszinsen im Bestand einen geänderten Rechnungszins verwenden.

Die dauerhafte Erfüllbarkeit des verwendeten Rechnungszinses überwachen wir im Rahmen der Kapitalanlageplanung. Darüber hinaus erfolgt eine jährliche Überprüfung des Rechnungszinses. Wir führen sie auf Basis des von der Deutschen Aktuarvereinigung erarbeiteten Verfahrens zur Bemessung des „Aktuariellen Unternehmenszinses“ (AUZ) vom 2. Juli 2012 durch. Neben dem AUZ-Verfahren haben wir noch weitere interne Ansätze zur Analyse des Zinsänderungsrisikos. Damit sinkt der Einfluss des Zinsänderungsrisikos weiter. Dies gelingt uns durch eine sorgfältige Abstimmung der zukünftigen Zahlungsströme aus Vermögensanlagen, Prämien und Verpflichtungen (Asset Liability Management). Nach Ansicht des Verantwortlichen Aktuars und gemäß dem Verfahren zur Bestimmung des AUZ ist daher der verwendete Rechnungszins ausreichend sicher. Diese Einschätzung erfolgt auf Basis der vorliegenden Werte.

Bei dem AUZ-Verfahren stellen wir sicher, dass für den überwiegenden Teil des Bestands mit hoher Wahrscheinlichkeit die zukünftig zu erwartenden Kapitalerträge nicht unterhalb des AUZ liegen. Damit können wir zeitliche Schwankungen bei der Anpassungsmöglichkeit einzelner Tarife weitestgehend ausgleichen. Niedrigzinsszenarien können zu einem Rückgang des AUZ und im Zusammenhang mit anderen Veränderungen zu einer Beitragsanpassung führen.

Zum 21. Dezember 2012 haben wir auf eine geschlechtsunabhängige Prämienkalkulation um-gestellt. In diesen neuen Tarifen haben wir den Rechnungszins bereits auf 2,75 Prozent gesenkt. Im Hinblick auf mögliche Niedrigzinsszenarien wurde der Rechnungszins auch in Teilen des Bestands bereits abgesenkt. Mehrbeiträge für die Versicherten konnten dabei vermieden werden. Zusammen mit den bestehenden Tarifen beträgt damit der durchschnittliche unternehmensindividuelle Rechnungszins (duRz) im Jahr 2014 2,94 Prozent. Im Jahr 2014 ist der AUZ unter die Schranke von 3,5 Prozent gefallen. Daher wird bei den Beitragsanpassungen im Jahr 2015 für den Bestand eine Absenkung des Rechnungszinses erfolgen.

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