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Vergleich zum Vorjahr

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer


In den folgenden Abschnitten wird für die einzelnen Tarifgruppen beschrieben, wie sie an den laufenden Gewinnanteilen und den Schluss-Gewinnanteilen beteiligt werden. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist unten dargestellt.

Einzel-Kapitalversicherungen nach Tarifen D1-D4, D11, D14, D39 (bis zum 31.12.1994)

Laufende Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen ab Versicherungsbeginn in Promille der Bemessungssumme und in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des geschäftsplanmäßigen Versicherungsnehmer-Guthabens am Ende eines jeden Versicherungsjahres gewährt. Als Bemessungssumme gilt in der Regel die Versicherungssumme.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist das mit dem Rechnungszins um 1/2 Jahr abgezinste arithmetische Mittel der Summen aus der Deckungsrückstellung der jeweiligen Grundversicherung, soweit sie positiv ist, und der verzinslich angesammelten Gewinnanteile, jeweils am Anfang und am Ende des laufenden Versicherungsjahres, jedoch ohne die zum Ende des Versicherungsjahres fällige Gewinnbeteiligung. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden verzinslich angesammelt. Auf Antrag des Versicherungsnehmers kann bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung der Grund-Gewinnanteil auch in Form eines sofort beginnenden Beitragsvorwegabzugs gewährt werden.

Einmalige Gewinnanteile werden in Form von Schluss-Gewinnanteilen gewährt.

Der Schluss-Gewinnanteil wird bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer fällig. Er wird in Promille der Bemessungssumme für jedes nach 1989 beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr gewährt. Die Bemessungssumme für den Schlussgewinn ist die Versicherungssumme. Bei Tod bzw. bei Dread-Disease-Versicherungen (Tarif D39) auch bei Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen oder bei Beendigung der Versicherung ohne Stornoabzug, wird der Schluss-Gewinnanteil abgezinst fällig.

Bei sonstigen vorzeitigen Beendigungen nach Ablauf von 1/3 der Beitragszahlungsdauer, spätestens nach 10 Versicherungsjahren, wird der Schluss-Gewinnanteil entsprechend der abgelaufenen Beitragszahlungsdauer anteilig und abgezinst fällig.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

mit Gesundheitsprüfung (Tarife D1-D4, D39)
0,72 ‰ (Vorjahr: 0,72‰)

ohne Gesundheitsprüfung (Tarife D11, D14)
7,20 ‰ (Vorjahr: 7,20 ‰)

der Bemessungssumme jährlich.

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,00 % (Vorjahr: 0,00 %)

des geschäftsplanmäßigen Versicherungsnehmer-Guthabens.

Der Schluss-Gewinnanteil für beitragspflichtige Versicherungen beträgt bei Fälligkeit in 2015 für jedes nach 1989 beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr

mit Gesundheitsprüfung (Tarife D1-D4, D39)
2,0 ‰ (Vorjahr: 2,1 ‰)

ohne Gesundheitsprüfung (Tarife D11, D14)
5,0‰ (Vorjahr: 5,2 ‰)

der Bemessungssumme.

Der Diskontierungszinsfuß beträgt bei Fälligkeit in 2015
8,0 % (Vorjahr: 8,0 %).

Einzel-Kapitalversicherungen und lebenslängliche Todesfallversicherungen nach Tarifen 1, 11, 11T, 33, 39 (vom 01.01.1995 bis zum 30.06.2000)

Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn (Treuebonus) in Promille der Bemessungssumme gewährt.

Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Bei Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung (Tarife 11, 11T) wird der Grundgewinn erstmals im vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Aufbauzeit gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Bemessungssumme für den Schlussgewinn ist die Summe der Versicherungsnehmer-Guthaben am Ende eines jeden beitragspflichtig zurückgelegten vollen Versicherungsjahres.

Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Der Schlussgewinn wird bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer fällig. Bei Tod bzw. bei Dread-Disease-Versicherungen (Tarif 39) auch bei Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen oder bei Rückkauf der Versicherung wird nach Ablauf der Hälfte der Versicherungsdauer ebenfalls der Schlussgewinn fällig.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

mit Gesundheitsprüfung (Tarife 1, 33, 39)
35 % (Vorjahr: 35 %)

ohne Gesundheitsprüfung (Tarife 11, 11T)
10 % (Vorjahr: 10 %)

der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil so bemessen, dass er nicht größer ist als 3,3 Promille (Vorjahr: 3,3 Promille) der Versicherungssumme.

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,00 % (Vorjahr: 0,00 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Der Schlussgewinn beträgt bei Fälligkeit in 2015 bei Versicherungen

mit Gesundheitsprüfung (Tarife 1, 33, 39)
0,5 ‰ (Vorjahr: 0,5 ‰)

ohne Gesundheitsprüfung (Tarife 11, 11T)
3,0 ‰ (Vorjahr: 3,0 ‰)

der Bemessungssumme.

Einzel-Kapitalversicherungen und lebenslängliche Todesfallversicherungen nach Tarif F12 (vom 01.06.1999 bis zum 31.12.2003) sowie Tarifen F1, F10, F11 (vom 01.07.2000 bis zum 31.12.2003)

Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Promille der Bemessungssumme gewährt.

Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Bei Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung (Tarife F10, F11, F12) wird der Grundgewinn erstmals im vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Aufbauzeit gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Bemessungssumme für den Schlussgewinn ist die Summe der Deckungsrückstellungen – soweit diese positiv ist – am Ende eines jeden zurückgelegten vollen Versicherungsjahres.

Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Der Schlussgewinn wird bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer fällig. Bei Tod oder bei Rückkauf der Versicherung wird beim Tarif F10 nach 10 Versicherungsjahren und bei den Tarifen F1, F11 und F12 nach Ablauf von 1/3 der Versicherungsdauer, spätestens nach 10 Versicherungsjahren, ebenfalls der Schlussgewinn fällig.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

mit Gesundheitsprüfung (Tarif F1)
35 % (Vorjahr: 35 %)

ohne Gesundheitsprüfung (Tarife F10, F11, F12)
30 % (Vorjahr: 30 %)

der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil begrenzt auf folgende Anteile der Versicherungssumme:

Tarif F1
Männer: 8,9 ‰ (Vorjahr: 8,9 ‰)
Frauen: 4,3 ‰ (Vorjahr: 4,3 ‰)

Tarife F10, F11
Männer: 9,6 ‰ (Vorjahr: 9,6 ‰)
Frauen: 4,6 ‰ (Vorjahr: 4,6 ‰)

Tarif F12
Männer: 7,2 ‰ (Vorjahr: 7,2 ‰)
Frauen: 3,5 ‰ (Vorjahr: 3,5 ‰).

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,00 % (Vorjahr: 0,15 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Der Schlussgewinn beträgt bei Fälligkeit in 2015

mit Gesundheitsprüfung (Tarif F1)
2,5 ‰ (Vorjahr: 3,0 ‰)

ohne Gesundheitsprüfung (Tarife F10, F11, F12)
3,5 ‰ (Vorjahr: 4,0 ‰)

der Bemessungssumme.

Einzel-Kapitalversicherungen nach Tarifen G1, G11 und G12 (vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2006) und Kapital-Zusatzversicherungen nach Tarif G17 (vom 01.04.2004 bis zum 31.12.2004)

Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Bei Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung (Tarife G11, G12) wird der Grundgewinn erstmals im vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Aufbauzeit gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Versicherungsdauer wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

mit Gesundheitsprüfung (Tarif G1)
35 % (Vorjahr: 35 %)

ohne Gesundheitsprüfung (Tarife G11, G12, G17)
30 % (Vorjahr: 30 %)

der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil begrenzt auf folgende Anteile der Versicherungssumme:

Tarif G1
Männer: 8,9 ‰ (Vorjahr: 8,9 ‰)
Frauen: 4,3 ‰ (Vorjahr: 4,3 ‰)

Tarife G11, G17
Männer: 9,6 ‰ (Vorjahr: 9,6 ‰)
Frauen: 4,6 ‰ (Vorjahr: 4,6 ‰)

Tarif G12
Männer: 7,2 ‰ (Vorjahr: 7,2 ‰)
Frauen: 3,5 ‰ (Vorjahr: 3,5 ‰).

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,45 % (Vorjahr: 0,65 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres
3,6 % (Vorjahr: 3,8 %).

Einzel-Kapitalversicherungen nach Tarif K11 (vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007)

Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Der Grundgewinn wird erstmals im vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Aufbauzeit gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Versicherungsdauer wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

30 % (Vorjahr: 30 %)

der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil begrenzt auf folgende Anteile der Versicherungssumme:

Männer: 9,6 ‰ (Vorjahr: 9,6 ‰)
Frauen: 4,6 ‰ (Vorjahr: 4,6 ‰).

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,95 % (Vorjahr: 1,15 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %).

Einzel-Kapitalversicherungen nach Tarif L11 (vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2011) und L15 (vom 01.12.2008 bis zum 31.12.2011) und Kapital-Zusatzversicherungen nach Tarif L17 (vom 01.07.2009 bis zum 31.12.2011)

Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Der Grundgewinn wird erstmals im vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Aufbauzeit gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Versicherungsdauer wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

30 % (Vorjahr: 30 %)

der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil begrenzt auf folgende Anteile der Versicherungssumme:

Tarife L11, L17
Männer: 10,0 ‰ (Vorjahr: 10,0 ‰)
Frauen: 5,0 ‰ (Vorjahr: 5,0 ‰)

Tarif L15
Männer: 14,7 ‰ (Vorjahr: 14,7 ‰)
Frauen: 7,5 ‰ (Vorjahr: 7,5 ‰).

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,95% (Vorjahr: 1,15 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %).

Einzel-Kapitalversicherungen nach Tarif M1 (vom 01.07.2009 bis zum 31.12.2011)

Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Versicherungsdauer wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

15 % (Vorjahr: 15 %)

der Bemessungssumme jährlich.

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,95 % (Vorjahr: 1,15 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6% (Vorjahr: 3,8 %)

Einzel-Kapitalversicherungen nach Tarif N11 (vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012)

Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Der Grundgewinn wird erstmals im vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Aufbauzeit gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Versicherungsdauer wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

24 % (Vorjahr: 24 %)

der Bemessungssumme jährlich.

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

1,45% (Vorjahr: 1,65 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %).

Einzel-Kapitalversicherungen nach Tarif P11 (vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014)

Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Der Grundgewinn wird erstmals im vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Aufbauzeit gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Versicherungsdauer wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

16 % (Vorjahr: 22 %)

der Bemessungssumme jährlich.

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

1,45% (Vorjahr: 1,65 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %).

Lebenslängliche Todesfallversicherungen ohne Gesundheitsprüfung nach Tarifen G10 (vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2006) und G14 (vom 01.09.2004 bis zum 31.12.2006)

Die Gewinnanteile werden bei Tarif G10, sofern das Überschuss-System Todesfallbonus vereinbart wurde, und bei Tarif G14 im Falle der Leistung der Versicherungssumme in Form eines Todesfallbonus in Prozent der Versicherungssumme und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Gewinnanteile werden bei Tarif G10, sofern das Überschuss-System verzinsliche Ansammlung vereinbart wurde, in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Sofern für den Tarif G10 das Überschuss-System verzinsliche Ansammlung vereinbart wurde, werden die Grundgewinnanteile nach Ablauf der Aufbauzeit erstmals im vierten Versicherungsjahr für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

In diesem Fall werden die Zins-Gewinnanteile für den Tarif G10 am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten technischen Vertragsdauer wird ein Schlussgewinn fällig, der sich auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der technischen Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

Tarif G10
30 % (Vorjahr: 30 %)

der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil begrenzt auf folgende Anteile der Versicherungssumme:

Tarif G10
Männer: 9,6 ‰ (Vorjahr: 9,6 ‰)
Frauen: 4,6 ‰ (Vorjahr: 4,6 ‰).

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

Tarif G10
0,45 % (Vorjahr: 0,65 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

Tarife G10, G14
20,0 % (Vorjahr: 25,0 %)

der Versicherungssumme.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

Tarife G10, G14
0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %).

Lebenslange Todesfallversicherungen ohne Gesundheitsprüfung nach Tarifen K10 und K14 (vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007)

Die Gewinnanteile werden im Falle der Leistung der Versicherungssumme in Form eines Todesfallbonus in Prozent der Versicherungssumme und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten technischen Vertragsdauer wird ein Schlussgewinn fällig, der sich auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der technischen Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Gewinnanteilsätze

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

25,0 % (Vorjahr: 30,0 %)

der Versicherungssumme.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %).

Lebenslange Todesfallversicherungen ohne Gesundheitsprüfung nach Tarifen L10 und L14 (vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2011) und lebenslange Todesfallzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung nach Tarif L19 (vom 01.12.2008 bis zum 31.12.2011)

Die Gewinnanteile werden im Falle der Leistung der Versicherungssumme, sofern das Überschuss-System Todesfallbonus vereinbart wurde, in Form eines Todesfallbonus in Prozent der Versicherungssumme und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Gewinnanteile werden bei Tarifen L10 und L14, sofern das Überschuss-System verzinsliche Ansammlung vereinbart wurde, in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Sofern das Überschuss-System verzinsliche Ansammlung bei Tarifen L10 und L14 vereinbart wurde, werden die Grundgewinnanteile nach Ablauf der Aufbauzeit bei Tarif L10 erstmals im vierten Versicherungsjahr und bei Tarif L14 erstmals im zweiten Versicherungsjahr für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

In diesem Fall werden die Zins-Gewinnanteile am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten technischen Vertragsdauer wird ein Schlussgewinn fällig, der sich auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der technischen Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

Tarife L10, L14
30 % (Vorjahr: 30 %)

der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil begrenzt auf folgende Anteile der Versicherungssumme:

Tarif L10
Männer: 10,0 ‰ (Vorjahr: 10,0 ‰)
Frauen: 5,0 ‰ (Vorjahr: 5,0 ‰).

Tarif L14
Männer: 14,7 ‰ (Vorjahr: 14,7 ‰)
Frauen: 7,5 ‰ (Vorjahr: 7,5 ‰).

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

Tarife L10, L14
0,95 % (Vorjahr: 1,15 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

25,0 % (Vorjahr: 30,0 %)

der Versicherungssumme.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %).

Lebenslange Todesfallversicherungen ohne Gesundheitsprüfung nach Tarifen N10 und N14 (vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012) und lebenslange Todesfallzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung nach Tarifen N19 und N20 (vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012)

Die Gewinnanteile werden im Falle der Leistung der Versicherungssumme, sofern das Überschuss-System Todesfallbonus vereinbart wurde, in Form eines Todesfallbonus in Prozent der Versicherungssumme und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Gewinnanteile werden bei Tarifen N10 und N14, sofern das Überschuss-System verzinsliche Ansammlung vereinbart wurde, in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Sofern das Überschuss-System verzinsliche Ansammlung bei Tarifen N10 und N14 vereinbart wurde, werden die Grundgewinnanteile nach Ablauf der Aufbauzeit bei Tarif N10 erstmals im vierten Versicherungsjahr und bei Tarif N14 erstmals im zweiten Versicherungsjahr für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

In diesem Fall werden die Zins-Gewinnanteile am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten technischen Vertragsdauer wird ein Schlussgewinn fällig, der sich auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der technischen Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

Tarife N10, N14
24 % (Vorjahr: 24 %)

der Bemessungssumme jährlich.

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

Tarife N10, N14
1,45 % (Vorjahr: 1,65 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

35,0 % (Vorjahr: 35,0 %)

der Versicherungssumme.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %).

Lebenslange Todesfallversicherungen ohne Gesundheitsprüfung nach Tarifen P10 und P14 (vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014) und lebenslange Todesfallzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung nach Tarifen P19 und P20 (vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014)

Die Gewinnanteile werden im Falle der Leistung der Versicherungssumme, sofern das Überschuss-System Todesfallbonus vereinbart wurde, in Form eines Todesfallbonus in Prozent der Versicherungssumme und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Gewinnanteile werden bei Tarifen P10 und P14, sofern das Überschuss-System verzinsliche Ansammlung vereinbart wurde, in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Sofern das Überschuss-System verzinsliche Ansammlung bei Tarifen P10 und P14 vereinbart wurde, werden die Grundgewinnanteile nach Ablauf der Aufbauzeit bei Tarif P10 erstmals im vierten Versicherungsjahr und bei Tarif P14 erstmals im zweiten Versicherungsjahr für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

In diesem Fall werden die Zins-Gewinnanteile am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten technischen Vertragsdauer wird ein Schlussgewinn fällig, der sich auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der technischen Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

Tarife P10, P14
16 % (Vorjahr: 22 %)

der Bemessungssumme jährlich.

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

Tarife P10, P14
1,45 % (Vorjahr: 1,65 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

30,0 % (Vorjahr: 30,0 %)

der Versicherungssumme.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %).

Lebenslange Todesfallversicherungen mit vorgezogener Leistung bei Schwerstpflegebedürftigkeit nach Tarif K22 (vom 01.06.2006 bis zum 31.12.2007)

Die Gewinnanteile werden in Form eines Bonus in Prozent der Bemessungssumme und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Nach Ablauf der Aufbauzeit wird erstmals im vierten Versicherungsjahr im Todesfall ein Todesfallbonus bzw. bei Eintritt der Schwerstpflegebedürftigkeit ein Pflegefallbonus fällig. Bemessungssumme ist die Todesfallsumme bzw. die Pflegefallsumme.

Bei Tod, Eintritt der Schwerstpflegebedürftigkeit oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten technischen Vertragsdauer wird ein Schlussgewinn fällig, der sich auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der technischen Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Gewinnanteilsätze

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

25,0 % (Vorjahr: 30,0 %)

der Todesfallsumme.

Der Pflegefallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

25,0 % (Vorjahr: 30,0 %)

der Pflegefallsumme.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %).

Lebenslange Todesfall-Zusatzversicherungen mit Leistung bei Schwerstpflegebedürftigkeit nach Tarif K24 (vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007)

Die Gewinnanteile werden in Form eines Bonus in Prozent der Bemessungssumme und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Nach Ablauf der Aufbauzeit wird erstmals im vierten Versicherungsjahr im Todesfall ein Todesfallbonus bzw. bei Eintritt der Schwerstpflegebedürftigkeit ein Pflegefallbonus fällig. Bemessungssumme ist die Todesfallsumme bzw. die Pflegefallsumme.

Bei Tod, Eintritt der Schwerstpflegebedürftigkeit oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten technischen Vertragsdauer wird ein Schlussgewinn fällig, der sich auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der technischen Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Gewinnanteilsätze

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

25,0 % (Vorjahr: 30,0 %)

der Todesfallsumme.

Der Pflegefallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

25,0 % (Vorjahr: 30,0 %)

der Pflegefallsumme.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %).

Fondsgebundene Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung mit Garantiefonds nach Tarif K77 (vom 01.06.2007 bis zum 31.12.2007)

Die Gewinnanteile werden in Form von Risikogewinnen in Prozent des Risikobeitrags und Kostengewinnen in Prozent des Jahresbeitrags gewährt.

Die Kosten-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des tariflich vereinbarten Kostenbeitrags verwendet.

Die Risiko-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des kalkulierten Risikobeitrags verwendet.

Gewinnanteilsätze

Der jährliche Kosten-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2015

bei einem Jahresbeitrag von

weniger als 600 € 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %)

ab 600 € bis unter 1.200 € 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %)

ab 1.200 € 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %)

des Jahresbeitrags, der Risiko-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2015

20,0 % (Vorjahr: 20,0 %)

des Risikobeitrags.

Fondsgebundene Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung mit Garantiefonds nach Tarif L77 (vom 01.01.2008 bis zum 31.03.2009)

Die Gewinnanteile werden in Form von Risikogewinnen in Prozent des Risikobeitrags und Kostengewinnen in Prozent des Jahresbeitrags gewährt.

Die Kosten-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des tariflich vereinbarten Kostenbeitrags verwendet.

Die Risiko-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des kalkulierten Risikobeitrags verwendet.

Gewinnanteilsätze

Der jährliche Kosten-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2015

bei einem Jahresbeitrag von

weniger als 600 € 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %)

ab 600 € bis unter 1.200 € 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %)

ab 1.200 € 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %)

des Jahresbeitrags, der Risiko-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2015

20,0 % (Vorjahr: 20,0 %)

des Risikobeitrags.

Fondsgebundene Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung mit Garantiefonds nach Tarif M77 (vom 01.11.2009 bis zum 31.12.2012)

Die Gewinnanteile werden in Form von Risikogewinnen in Prozent des Risikobeitrags und Kostengewinnen in Prozent des Jahresbeitrags gewährt.

Die Kosten-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des tariflich vereinbarten Kostenbeitrags verwendet.

Die Risiko-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des kalkulierten Risikobeitrags verwendet.

Gewinnanteilsätze

Der jährliche Kosten-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2015

bei einem Jahresbeitrag von

weniger als 600 € 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %)

ab 600 € bis unter 1.200 € 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %)

ab 1.200 € 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %)

des Jahresbeitrags, der Risiko-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2015

20,0 % (Vorjahr: 20,0 %)

des Risikobeitrags.

Fondsgebundene Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung mit Garantiefonds nach Tarif P77 (vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014)

Die Gewinnanteile werden in Form von Risikogewinnen in Prozent des Risikobeitrags und Kostengewinnen in Prozent des Jahresbeitrags gewährt.

Die Kosten-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des tariflich vereinbarten Kostenbeitrags verwendet.

Die Risiko-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des kalkulierten Risikobeitrags verwendet.

Gewinnanteilsätze

Der jährliche Kosten-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2015

bei einem Jahresbeitrag von

weniger als 600 € 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %)

ab 600 € bis unter 1.200 € 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %)

ab 1.200 € 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %)

des Jahresbeitrags, der Risiko-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2015

18,0 % (Vorjahr: 18,0 %)

des Risikobeitrags.

Einzel-Risikoversicherungen nach Tarifen D6, D7 (bis zum 31.12.1994) und Tarifen 6, 7 (vom 01.01.1995 bis zum 30.06.2000)

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent des Einmalbeitrags für die beitragsfreie Versicherungsdauer geteilt durch die beitragsfreie Versicherungsdauer.

Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt. Auf Antrag des Versicherungsnehmers können sie stattdessen auch verzinslich angesammelt werden.

Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt.

Gewinnanteilsätze

Beitragspflichtige Versicherungen

Für beitragspflichtige Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von

Tarife D6, D7
40,0 % (Vorjahr: 40,0 %)

Tarife 6, 7
25,0 % (Vorjahr: 25,0 %)

der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Beitragsfreie Versicherungen

Für beitragsfreie Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von

Tarife D6, D7
40,0 % (Vorjahr: 40,0 %)

Tarife 6, 7
25,0 % (Vorjahr: 25,0 %)

des maßgeblichen Einmalbeitrags geteilt durch die beitragsfreie Versicherungsdauer für das in 2015 endende Versicherungsjahr gewährt.

Versicherungen, deren Gewinnanteile verzinslich angesammelt werden, erhalten einen Zins-Gewinnanteil von

Tarife D6, D7
0,00 % (Vorjahr: 0,00 %)

Tarife 6, 7
0,00 % (Vorjahr: 0,00 %)

auf die angesammelten Gewinnanteile.

Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif F6 (vom 01.07.2000 bis zum 31.12.2003)

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme.

Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt.

Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht.

Gewinnanteilsätze

Beitragspflichtige Versicherungen

Für beitragspflichtige Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von

60,0 % (Vorjahr: 60,0 %)

der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Beitragsfreie Versicherungen

Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von

67,0 % (Vorjahr: 67,0 %)

der Versicherungssumme gewährt.

Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif G6 (vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2006)

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme.

Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt.

Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht.

Gewinnanteilsätze

Beitragspflichtige Versicherungen

Für beitragspflichtige Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von

62,0 % (Vorjahr: 62,0 %)

der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Beitragsfreie Versicherungen

Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von

122,0 % (Vorjahr: 122,0 %)

der Versicherungssumme gewährt.

Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif K6 (vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007)

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme.

Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt.

Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht.

Gewinnanteilsätze

Beitragspflichtige Versicherungen

Für beitragspflichtige Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von

64,0 % (Vorjahr: 64,0 %)

der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Beitragsfreie Versicherungen

Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von

122,0 % (Vorjahr: 122,0 %)

der Versicherungssumme gewährt.

Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif L6 (vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2009)

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme.

Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt.

Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht.

Gewinnanteilsätze

Beitragspflichtige Versicherungen

Für beitragspflichtige Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von

64,0 % (Vorjahr: 64,0 %)

der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Beitragsfreie Versicherungen

Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von

0 % (Vorjahr: 0 %)

der Versicherungssumme gewährt.

Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif M6 (vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2011)

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme.

Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt.

Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht.

Gewinnanteilsätze

Beitragspflichtige Versicherungen

Für beitragspflichtige Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von

63,0 % (Vorjahr: 63,0 %)

der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Beitragsfreie Versicherungen

Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von

0 % (Vorjahr: 0 %)

der Versicherungssumme gewährt.

Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif O6 (vom 01.01.2012 bis zum 31.05.2012)

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme.

Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt.

Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht.

Gewinnanteilsätze

Beitragspflichtige Versicherungen

Für beitragspflichtige Versicherungen wird in Abhängigkeit der Vertragsdauer (VD) ein laufender Gewinnanteil in Höhe von

VD: 5 bis 12 Jahre:
Nichtraucher: 64 % (Vorjahr: 64 %)
Raucher: 59 % (Vorjahr: 59 %)

VD: 13 bis 20 Jahre:
Nichtraucher: 59 % (Vorjahr: 59 %)
Raucher: 54 % (Vorjahr: 54 %)

VD: 21 bis 25 Jahre:
Nichtraucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)
Raucher: 55 % (Vorjahr: 55 %)

VD: 26 bis 27 Jahre:
Nichtraucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)
Raucher: 56 % (Vorjahr: 56 %)

VD: 28 bis 29 Jahre:
Nichtraucher: 62 % (Vorjahr: 62 %)
Raucher: 57 % (Vorjahr: 57 %)

VD: 30 Jahre:
Nichtraucher: 63 % (Vorjahr: 63 %)
Raucher: 58 % (Vorjahr: 58 %)

VD: 31 bis 35 Jahre:
Nichtraucher: 65 % (Vorjahr: 65 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 36 bis 40 Jahre:
Nichtraucher: 66 % (Vorjahr: 66 %)
Raucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)

der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Beitragsfreie Versicherungen

Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von

0 % (Vorjahr: 0 %)

der Versicherungssumme gewährt.

Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif O6A (vom 01.06.2012 bis zum 31.12.2012)

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme.

Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt.

Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht.

Gewinnanteilsätze

Beitragspflichtige Versicherungen

Für beitragspflichtige Versicherungen wird in Abhängigkeit der Vertragsdauer (VD) ein laufender Gewinnanteil in Höhe von

VD: 5 bis 12 Jahre:
Nichtraucher: 66 % (Vorjahr: 66 %)
Raucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)

VD: 13 bis 20 Jahre:
Nichtraucher: 65 % (Vorjahr: 65 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 21 bis 25 Jahre:
Nichtraucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)
Raucher: 55 % (Vorjahr: 55 %)

VD: 26 bis 27 Jahre:
Nichtraucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)
Raucher: 56 % (Vorjahr: 56 %)

VD: 28 bis 29 Jahre:
Nichtraucher: 62 % (Vorjahr: 62 %)
Raucher: 57 % (Vorjahr: 57 %)

VD: 30 Jahre:
Nichtraucher: 63 % (Vorjahr: 63 %)
Raucher: 58 % (Vorjahr: 58 %)

VD: 31 bis 35 Jahre:
Nichtraucher: 65 % (Vorjahr: 65 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 36 bis 40 Jahre:
Nichtraucher: 66 % (Vorjahr: 66 %)
Raucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)

der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Beitragsfreie Versicherungen

Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von

0 % (Vorjahr: 0 %)

der Versicherungssumme gewährt.

Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif P6 (vom 01.01.2013 bis zum 28.02.2013)

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme.

Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt.

Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht.

Gewinnanteilsätze

Beitragspflichtige Versicherungen

Für beitragspflichtige Versicherungen wird in Abhängigkeit der Vertragsdauer (VD) ein laufender Gewinnanteil in Höhe von

VD: 5 bis 12 Jahre:
Nichtraucher: 66 % (Vorjahr: 66 %)
Raucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)

VD: 13 bis 20 Jahre:
Nichtraucher: 65 % (Vorjahr: 65 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 21 bis 25 Jahre:
Nichtraucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)
Raucher: 55 % (Vorjahr: 55 %)

VD: 26 bis 27 Jahre:
Nichtraucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)
Raucher: 56 % (Vorjahr: 56 %)

VD: 28 bis 29 Jahre:
Nichtraucher: 62 % (Vorjahr: 62 %)
Raucher: 57 % (Vorjahr: 57 %)

VD: 30 Jahre:
Nichtraucher: 63 % (Vorjahr: 63 %)
Raucher: 58 % (Vorjahr: 58 %)

VD: 31 bis 35 Jahre:
Nichtraucher: 65 % (Vorjahr: 65 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 36 bis 40 Jahre:
Nichtraucher: 66 % (Vorjahr: 66 %)
Raucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)

der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Beitragsfreie Versicherungen

Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von

0 % (Vorjahr: 0 %)

der Versicherungssumme gewährt.

Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif P6A (vom 01.03.2013 bis zum 31.07.2014)

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme.

Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt.

Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht.

Gewinnanteilsätze

Beitragspflichtige Versicherungen

Für beitragspflichtige Versicherungen wird in Abhängigkeit der Vertragsdauer (VD) und des Endalters (EA) ein laufender Gewinnanteil in Höhe von

VD: 5 bis 11 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 66 % (Vorjahr: 66 %)
Raucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)

VD: 12 Jahre / EA: 0 bis 65 Jahre:
Nichtraucher: 66 % (Vorjahr: 66 %)
Raucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)

VD: 12 Jahre / EA: 66 Jahre:
Nichtraucher: 70 % (Vorjahr: 70 %)
Raucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)

VD: 12 Jahre / EA: 67 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 66 % (Vorjahr: 66 %)
Raucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)

VD: 13 bis 19 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 65 % (Vorjahr: 65 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 20 Jahre / EA: 0 bis 53 Jahre:
Nichtraucher: 65 % (Vorjahr: 65 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 20 Jahre / EA: 54 Jahre:
Nichtraucher: 70 % (Vorjahr: 70 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 20 Jahre / EA: 55 bis 63 Jahre:
Nichtraucher: 65 % (Vorjahr: 65 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 20 Jahre / EA: 64 Jahre:
Nichtraucher: 70 % (Vorjahr: 70 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 20 Jahre / EA: 65 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 65 % (Vorjahr: 65 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 21 bis 25 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)
Raucher: 55 % (Vorjahr: 55 %)

VD: 26 bis 27 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)
Raucher: 56 % (Vorjahr: 56 %)

VD: 28 bis 29 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 62 % (Vorjahr: 62 %)
Raucher: 57 % (Vorjahr: 57 %)

VD: 30 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 63 % (Vorjahr: 63 %)
Raucher: 58 % (Vorjahr: 58 %)

VD: 31 bis 35 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 65 % (Vorjahr: 65 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 36 bis 40 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 66 % (Vorjahr: 66 %)
Raucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)

VD: 5 bis 40 Jahre / EA: 76 bis 105 Jahre:
Nichtraucher: 50 % (Vorjahr: 50 %)
Raucher: 45 % (Vorjahr: 45 %)

der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Beitragsfreie Versicherungen

Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von

0 % (Vorjahr: 0 %)

der Versicherungssumme gewährt.

Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif Q6 (ab 01.08.2014)

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme.

Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt.

Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht.

Gewinnanteilsätze

Beitragspflichtige Versicherungen

Für beitragspflichtige Versicherungen wird in Abhängigkeit der Vertragsdauer (VD), des Endalters (EA) und der Berufsgruppe (BG) ein laufender Gewinnanteil in Höhe von

BG: 1:

VD: 5 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 61 % (Vorjahr: 61 %) Raucher: 56 % (Vorjahr: 56 %)

VD: 6 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 62 % (Vorjahr: 62 %) Raucher: 57 % (Vorjahr: 57 %)

VD: 7 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 63 % (Vorjahr: 63 %)
Raucher: 58 % (Vorjahr: 58 %)

VD: 8 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 64 % (Vorjahr: 64 %)
Raucher: 59 % (Vorjahr: 59 %)

VD: 9 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 65 % (Vorjahr: 65 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 10 bis 20 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 66 % (Vorjahr: 66 %)
Raucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)

VD: 21 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 65 % (Vorjahr: 65 %)
Raucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)

VD: 22 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 64 % (Vorjahr: 64 %)
Raucher: 59 % (Vorjahr: 59 %)

VD: 23 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 63 % (Vorjahr: 63 %)
Raucher: 58 % (Vorjahr: 58 %)

VD: 24 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 62 % (Vorjahr: 62 %)
Raucher: 57 % (Vorjahr: 57 %)

VD: 25 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)
Raucher: 56 % (Vorjahr: 56 %)

VD: 26 bis 40 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 57 % (Vorjahr: 57 %)
Raucher: 52 % (Vorjahr: 52 %)

VD: 5 bis 40 Jahre / EA: 76 bis 105 Jahre:
Nichtraucher: 50 % (Vorjahr: 50 %)
Raucher: 45 % (Vorjahr: 45 %)

BG: 2, 3:

VD: 5 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 57 % (Vorjahr: 57 %)
Raucher: 52 % (Vorjahr: 52 %)

VD: 6 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 58 % (Vorjahr: 58 %)
Raucher: 53 % (Vorjahr: 53 %)

VD: 7 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 59 % (Vorjahr: 59 %)
Raucher: 54 % (Vorjahr: 54 %)

VD: 8 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)
Raucher: 55 % (Vorjahr: 55 %)

VD: 9 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)
Raucher: 56 % (Vorjahr: 56 %)

VD: 10 bis 20 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 62 % (Vorjahr: 62 %)
Raucher: 57 % (Vorjahr: 57 %)

VD: 21 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 61 % (Vorjahr: 61 %)
Raucher: 56 % (Vorjahr: 56 %)

VD: 22 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 60 % (Vorjahr: 60 %)
Raucher: 55 % (Vorjahr: 55 %)

VD: 23 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 59 % (Vorjahr: 59 %)
Raucher: 54 % (Vorjahr: 54 %)

VD: 24 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 58 % (Vorjahr: 58 %)
Raucher: 53 % (Vorjahr: 53 %)

VD: 25 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 57 % (Vorjahr: 57 %)
Raucher: 52 % (Vorjahr: 52 %)

VD: 26 bis 40 Jahre / EA: 0 bis 75 Jahre:
Nichtraucher: 53 % (Vorjahr: 53 %)
Raucher: 48 % (Vorjahr: 48 %)

VD: 5 bis 40 Jahre / EA: 76 bis 105 Jahre:
Nichtraucher: 50 % (Vorjahr: 50 %)
Raucher: 45 % (Vorjahr: 45 %)

der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Beitragsfreie Versicherungen

Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von

0 % (Vorjahr: 0 %)

der Versicherungssumme gewährt.

Risiko-Zusatzversicherungen nach Tarif F16 (vom 01.04.2000 bis zum 31.12.2003)

Die Gewinnbeteiligung besteht aus einer zusätzlichen Versicherungsleistung (Todesfallbonus), die in Prozent der Versicherungssumme bemessen und bei Tod der versicherten Person fällig wird.

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

25,0 % (Vorjahr: 25,0 %)

der Versicherungssumme.

Risiko-Zusatzversicherungen nach Tarif G16 (vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2006)

Die Gewinnbeteiligung besteht aus einer zusätzlichen Versicherungsleistung (Todesfallbonus), die in Prozent der Versicherungssumme bemessen und bei Tod der versicherten Person fällig wird.

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

25,0 % (Vorjahr: 25,0 %)

der Versicherungssumme.

Risiko-Zusatzversicherungen nach Tarif K16 (vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007)

Die Gewinnbeteiligung besteht aus einer zusätzlichen Versicherungsleistung (Todesfallbonus), die in Prozent der Versicherungssumme bemessen und bei Tod der versicherten Person fällig wird.

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

25,0 % (Vorjahr: 25,0 %)

der Versicherungssumme.

Risiko-Zusatzversicherungen nach Tarif L16 (vom 01.12.2008 bis zum 31.12.2011)

Die Gewinnbeteiligung besteht aus einer zusätzlichen Versicherungsleistung (Todesfallbonus), die in Prozent der Versicherungssumme bemessen und bei Tod der versicherten Person fällig wird.

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

25,0 % (Vorjahr: 25,0 %)

der Versicherungssumme.

Risiko-Zusatzversicherungen nach Tarif N16 (vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012)

Die Gewinnbeteiligung besteht aus einer zusätzlichen Versicherungsleistung (Todesfallbonus), die in Prozent der Versicherungssumme bemessen und bei Tod der versicherten Person fällig wird.

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

25,0 % (Vorjahr: 25,0 %)

der Versicherungssumme.

Risiko-Zusatzversicherungen nach Tarif P16 (vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014)

Die Gewinnbeteiligung besteht aus einer zusätzlichen Versicherungsleistung (Todesfallbonus), die in Prozent der Versicherungssumme bemessen und bei Tod der versicherten Person fällig wird.

Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2015 beginnende Versicherungsjahr

25,0 % (Vorjahr: 25,0 %)

der Versicherungssumme.

Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen DR1-DR5 (bis zum 31.12.1995)

Versicherungen in der Aufschubzeit

Laufende Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen ab Versicherungsbeginn in Promille der Bemessungssumme und in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens am Ende eines jeden Versicherungsjahres gewährt.

Als Bemessungssumme gilt die Deckungsrückstellung zum Ende der Aufschubzeit.

Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um 1/2 Jahr abgezinste Summe aus den arithmetischen Mitteln der Deckungsrückstellungen der Hauptversicherung am Anfang und am Ende des laufenden Versicherungsjahres und der verzinslich angesammelten Gewinnanteile der Hauptversicherung am Anfang und am Ende des laufenden Versicherungsjahres, jedoch ohne die zum Ende des Versicherungsjahres fällige Gewinnbeteiligung.

Die laufenden Gewinnanteile werden verzinslich angesammelt.

Einmalige Gewinnanteile werden in Form von Schluss-Gewinnanteilen gewährt.

Der Schluss-Gewinnanteil wird bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit fällig. Er wird in Promille der Deckungsrückstellung der Hauptversicherung zum Ende der Aufschubzeit bemessen und für jedes beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr gewährt. Bei Tod bzw. in Fällen der vorzeitigen Auflösung des Vertrages, nachdem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat, wird der Schluss-Gewinnanteil abgezinst fällig.

Bei sonstigen vorzeitigen Beendigungen nach Ablauf von 1/3 der Beitragszahlungsdauer, spätestens nach 10 Versicherungsjahren, wird der Schluss-Gewinnanteil entsprechend der abgelaufenen Beitragszahlungsdauer anteilig und abgezinst fällig.

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen und der Rechnungszins der Hauptversicherung verwendet.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung der Hauptversicherung am Ende eines jeden Versicherungsjahres.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Zur Berechnung der Erhöhung werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen und der Rechnungszins der Hauptversicherung herangezogen.

Gewinnanteilsätze

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen

0,0 ‰ (Vorjahr: 0,0 ‰)

der Bemessungssumme jährlich.

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres 0,00 % (Vorjahr: 0,00%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens bzw. bei Versicherungen im Rentenbezug wegen der Beteiligung an den Bewertungsreserven

0,25 % (Vorjahr: 0,25%)

der Deckungsrückstellung.

Der Schluss-Gewinnanteil beträgt bei Fälligkeit in 2015 für jedes nach 1991 beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr

2,0 ‰ (Vorjahr: 2,1‰)

der Bemessungssumme.

Der Diskontierungszinsfuß beträgt bei Fälligkeit in 2015

8,0 % (Vorjahr: 8,0%).

Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen E51, E52 und E53 (vom 01.01.1996 bis zum 30.06.2000)

Versicherungen in der Aufschubzeit

Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn (Treuebonus) in Promille der Bemessungssumme gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Bemessungssumme für den Schlussgewinn ist die Summe der Versicherungsnehmer-Guthaben am Ende eines jeden beitragspflichtig zurückgelegten vollen Versicherungsjahres.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Der Schlussgewinn wird bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit bzw. bei Tod in der Aufschubzeit fällig. Bei Kündigung wird frühestens nach einem Drittel der Aufschubzeit, spätestens jedoch nach 10 Versicherungsjahren ein entsprechend dem Anteil der bereits abgelaufenen Vertragsdauer zur vereinbarten Aufschubzeit herabgesetzter Schlussgewinn gezahlt.

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen zugrundegelegt. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden nach den zum Zeitpunkt der Zuteilung gültigen Rechnungsgrundlagen verrentet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert.

Gewinnanteilsätze

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,00 % (Vorjahr: 0,00%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens bzw. bei Versicherungen im Rentenbezug

0,25 % (Vorjahr: 0,25%)

ehemalige NVL: 0,35 % (Vorjahr: 0,35%)

der Deckungsrückstellung der garantierten Rente.

Der Schlussgewinn beträgt bei Fälligkeit in 2015

0,5 ‰ (Vorjahr: 0,5‰)

der Bemessungssumme.

Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten:

vom 01.01.1996 bis 01.07.2006: gemäß Tarif E51
vom 01.08.2006 bis 01.07.2007: gemäß Tarif H51
vom 01.08.2007 bis 01.02.2012: gemäß Tarif K51
vom 01.03.2012 bis 01.01.2013: gemäß Tarif N51
vom 01.02.2013 bis 01.01.2015: gemäß Tarif P50
ab 01.02.2015: gemäß Tarif Q50

Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Verzinsung der Gewinnanteile, Unterabschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen F51, F52, F53, F54 (vom 01.07.2000 bis zum 31.12.2003) und F55 (vom 01.05.2001 bis zum 31.12.2003)

Versicherungen in der Aufschubzeit

Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Promille der Bemessungssumme gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Bemessungssumme für den Schlussgewinn ist die Summe der Deckungsrückstellungen – soweit diese positiv ist – am Ende eines jeden zurückgelegten vollen Versicherungsjahres.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Der Schlussgewinn wird bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit, für Verträge gegen Einmalbeitrag (Tarif F54) frühestens nach fünf Versicherungsjahren, fällig. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird der Schlussgewinn frühestens nach einem Drittel der Aufschubzeit, bei Tarif F54 frühestens nach fünf Versicherungsjahren, spätestens jedoch nach 10 Versicherungsjahren fällig. Bei Kündigung wird bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung (Tarif F51) frühestens nach einem Drittel der Aufschubzeit, spätestens jedoch nach 10 Versicherungsjahren ebenfalls der Schlussgewinn fällig.

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen zugrundegelegt. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Dabei kann die Rente jährlich erhöht (Bonussystem) oder eine voraussichtlich konstante, nicht garantierte zusätzliche Rente (Gewinnrente) gewährt werden. Zur Berechnung der Erhöhung bzw. der zusätzlichen Gewinnrente werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen.

Gewinnanteilsätze

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,00 % (Vorjahr: 0,15%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens bzw. bei Versicherungen im Rentenbezug

0,25 % (Vorjahr: 0,40%)

ehemalige NVL:
0,35 % (Vorjahr: 0,50%)

der Deckungsrückstellung der garantierten Rente.

Der Schlussgewinn beträgt bei Fälligkeit in 2015

2,5 ‰ (Vorjahr: 3,0‰)

der Bemessungssumme.

Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten:

vom 01.07.2000 bis 01.07.2006: gemäß Tarif F51
vom 01.08.2006 bis 01.07.2007: gemäß Tarif H51
vom 01.08.2007 bis 01.02.2012: gemäß Tarif K51
vom 01.03.2012 bis 01.01.2013: gemäß Tarif N51
vom 01.02.2013 bis 01.01.2015: gemäß Tarif P50
ab 01.02.2015: gemäß Tarif Q50

Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Verzinsung der Gewinnanteile, Unterabschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen G51, G52, G53, G54 und G55 (vom 01.04.2004 bis zum 31.12.2004)

Versicherungen in der Aufschubzeit

Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins-Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Aufschubzeit wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Dabei kann die Rente jährlich erhöht (Bonussystem) oder eine voraussichtlich konstante, nicht garantierte zusätzliche Rente (Gewinnrente) gewährt werden. Zur Berechnung der Erhöhung bzw. der zusätzlichen Gewinnrente werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen.

Gewinnanteilsätze

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,45 % (Vorjahr: 0,65%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens bzw. bei Versicherungen im Rentenbezug

0,70 % (Vorjahr: 0,90%)

ehemalige NVL:
0,80 % (Vorjahr: 1,00%)

der Deckungsrückstellung der garantierten Rente.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens. Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %)

der Schlussgewinn-Ansammlung.

Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten:

vom 01.04.2004 bis 01.07.2006: gemäß Tarif G51
vom 01.08.2006 bis 01.07.2007: gemäß Tarif H51
vom 01.08.2007 bis 01.02.2012: gemäß Tarif K51
vom 01.03.2012 bis 01.01.2013: gemäß Tarif N51
vom 01.02.2013 bis 01.01.2015: gemäß Tarif P50
ab 01.02.2015: gemäß Tarif Q50

Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Verzinsung der Gewinnanteile, Unterabschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen H51, H52, H53, H54 und H55 (vom 01.05.2005 bis zum 31.12.2006)

Versicherungen in der Aufschubzeit

Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins-Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Aufschubzeit wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Dabei kann die Rente jährlich erhöht (Bonussystem) oder eine voraussichtlich konstante, nicht garantierte zusätzliche Rente (Gewinnrente) gewährt werden. Zur Berechnung der Erhöhung bzw. der zusätzlichen Gewinnrente werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen.

Gewinnanteilsätze

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,45 % (Vorjahr: 0,65%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens bzw. bei Versicherungen im Rentenbezug

0,70 % (Vorjahr: 0,90%)

ehemalige NVL:
0,80 % (Vorjahr: 1,00%)

der Deckungsrückstellung der garantierten Rente.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens. Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8%)

der Schlussgewinn-Ansammlung.

Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten:

vom 01.05.2005 bis 01.07.2007: gemäß Tarif H51
vom 01.08.2007 bis 01.02.2012: gemäß Tarif K51
vom 01.03.2012 bis 01.01.2013: gemäß Tarif N51
vom 01.02.2013 bis 01.01.2015: gemäß Tarif P50
ab 01.02.2015: gemäß Tarif Q50

Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Verzinsung der Gewinnanteile, Unterabschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen K51 (vom 01.05.2007 bis zum 31.12.2007) und K55 (vom 01.05.2007 bis zum 31.12.2011)

Versicherungen in der Aufschubzeit

Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins-Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Aufschubzeit wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Dabei kann die Rente jährlich erhöht (Bonussystem) oder eine voraussichtlich konstante, nicht garantierte zusätzliche Rente (Gewinnrente) gewährt werden. Zur Berechnung der Erhöhung bzw. der zusätzlichen Gewinnrente werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen.

Gewinnanteilsätze

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,95 % (Vorjahr: 1,15%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens bzw. bei Versicherungen im Rentenbezug

1,20 % (Vorjahr: 1,40%)

ehemalige NVL:
1,30 % (Vorjahr: 1,50%)

der Deckungsrückstellung der garantierten Rente.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens. Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8%)

der Schlussgewinn-Ansammlung.

Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten:

vom 01.08.2007 bis 01.02.2012: gemäß Tarif K51
vom 01.03.2012 bis 01.01.2013: gemäß Tarif N51
vom 01.02.2013 bis 01.01.2015: gemäß Tarif P50
ab 01.02.2015: gemäß Tarif Q50

Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Verzinsung der Gewinnanteile, Unterabschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

Einzel-Rentenversicherungen nach Tarif L51 (vom 01.07.2009 bis zum 31.12.2011)

Versicherungen in der Aufschubzeit

Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins-Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Aufschubzeit wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Dabei kann die Rente jährlich erhöht (Bonussystem) oder eine voraussichtlich konstante, nicht garantierte zusätzliche Rente (Gewinnrente) gewährt werden. Zur Berechnung der Erhöhung bzw. der zusätzlichen Gewinnrente werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen.

Gewinnanteilsätze

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,95 % (Vorjahr: 1,15%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens bzw. bei Versicherungen im Rentenbezug

1,20 % (Vorjahr: 1,40%)

ehemalige NVL:
1,30 % (Vorjahr: 1,50%)

der Deckungsrückstellung der garantierten Rente.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens. Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8%)

der Schlussgewinn-Ansammlung.

Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten:

vom 01.07.2009 bis 01.02.2012: gemäß Tarif L51
vom 01.03.2012 bis 01.01.2013: gemäß Tarif N51
vom 01.02.2013 bis 01.01.2015: gemäß Tarif P50
ab 01.02.2015: gemäß Tarif Q50

Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Verzinsung der Gewinnanteile, Unterabschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

Einzel-Rentenversicherungen nach Tarif N51 und N55 (vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012)

Versicherungen in der Aufschubzeit

Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins-Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Aufschubzeit wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Dabei kann die Rente jährlich erhöht (Bonussystem) oder eine voraussichtlich konstante, nicht garantierte zusätzliche Rente (Gewinnrente) gewährt werden. Zur Berechnung der Erhöhung bzw. der zusätzlichen Gewinnrente werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen.

Gewinnanteilsätze

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

1,45 % (Vorjahr: 1,65%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens bzw. bei Versicherungen im Rentenbezug

1,70 % (Vorjahr: 1,90 %)

ehemalige NVL: 1,80 % (Vorjahr: 2,00 %)

der Deckungsrückstellung der garantierten Rente.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens. Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8%)

der Schlussgewinn-Ansammlung.

Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten:

vom 01.01.2012 bis 01.01.2013: gemäß Tarif N51
vom 01.02.2013 bis 01.01.2015: gemäß Tarif P50
ab 01.02.2015: gemäß Tarif Q50

Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Verzinsung der Gewinnanteile, Unterabschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

Einzel-Rentenversicherungen nach Tarif P51 und P55 (vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014) und Gewinnverrentungstarif P50 (vom 01.02.2013 bis zum 31.01.2015)

Versicherungen in der Aufschubzeit

Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist die mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins-Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Aufschubzeit wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt.

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Dabei kann die Rente jährlich erhöht (Bonussystem) oder eine voraussichtlich konstante, nicht garantierte zusätzliche Rente (Gewinnrente) gewährt werden. Zur Berechnung der Erhöhung bzw. der zusätzlichen Gewinnrente werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen.

Darüber hinaus erhalten Versicherungen im Rentenbezug Risiko-Gewinnanteile in Form einer zusätzlichen Rentenleistung, die In Prozent für das jeweilige Rentenbezugsjahr garantierten Rente bemessen ist.

Gewinnanteilsätze

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

1,45 % (Vorjahr: 1,65%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens bzw. bei Versicherungen im Rentenbezug

1,70 % (Vorjahr: 1,90%)

ehemalige NVL: 1,80% (Vorjahr: 2,00%)

der Deckungsrückstellung der garantierten Rente.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,4 % (Vorjahr: 0,4%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens. Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8%)

der Schlussgewinn-Ansammlung.

Der Risiko-Gewinnanteil nach Rentenzahlungsbeginn beträgt für das in 2015 beginnende Rentenbezugsjahr

Tarif P50
1,0 % (Vorjahr: 1,0 %)

Tarife P51, P55
2,0 % (Vorjahr: 2,0 %)

der erreichten garantierten Rente.

Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten:

vom 01.02.2013 bis 01.01.2015: gemäß Tarif P50
ab 01.02.2015: gemäß Tarif Q50

Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Verzinsung der Gewinnanteile, Unterabschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen L56 (vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2011) und L58 (vom 01.07.2008 bis zum 31.12.2011)

Versicherungen vor Rentenzahlungs-Beginn

Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungskapital am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit es positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins-Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Das Deckungskapital wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert.

Bei Wahl der Einmal-Auszahlung zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Endet der Vertrag vor Rentenzahlungsbeginn nach mindestens 8 Jahren, wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der bis zum Ende der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig auf die volle Höhe der Schlussgewinn-Ansammlung ansteigt.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Deckungskapitals am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Das Deckungskapital wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur jährlichen Erhöhung der Rente verwendet (Bonusrenten). Zur Berechnung der Erhöhung werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen.

Gewinnanteilsätze

Der Zins-Gewinnanteil vor Rentenzahlungsbeginn beträgt für den Tarif L58 zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres für

- Vertragsbeginn 01.07.2008 bis 01.06.2009
0,00% (Vorjahr: 0,00%)

- Vertragsbeginn ab 01.07.2009
0,45% (Vorjahr: 1,15%)

Die Schlussgewinn-Ansammlung (für Tarif L58) erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres für den jeweils genannten Vertragsbeginn in Abhängigkeit von der Anzahl der Jahre zwischen Vertragsbeginn und Rentenzahlungsbeginn (Aufschubzeit) in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens. Die Vorjahreswerte sind in Klammern angegeben:

- Vertragsbeginn: 01.07.2008 bis 01.08.2008
ab 10 Jahren Aufschubzeit:
1,00 % (1,00 %)

- Vertragsbeginn: 01.09.2008 bis 01.10.2008
ab 7 Jahren Aufschubzeit:
1,05 % (1,05 %)

- Vertragsbeginn: 01.11.2008 bis 01.12.2008
ab 9 Jahren Aufschubzeit:
1,05 % (1,05 %)

- Vertragsbeginn: 01.01.2009
ab 10 Jahren Aufschubzeit:
0,95 % (0,95 %)

- Vertragsbeginn: 01.03.2009 bis 01.04.2009
8 Jahre Aufschubzeit:
0,65 % (0,65 %)

- Vertragsbeginn: 01.07.2009 bis 01.12.2011
ab 5 Jahren Aufschubzeit:
0,40 % (0,40 %)

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung (für Tarif L58) in Prozent der Schlussgewinn-Ansammlung zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres für den jeweils genannten Vertragsbeginn ist abhängig von der Anzahl der Jahre zwischen Vertragsbeginn und Rentenzahlungsbeginn (Aufschubzeit). Die Vorjahreswerte sind in Klammern angegeben:

- Vertragsbeginn: 01.07.2008 bis 01.08.2008
ab 10 Jahren Aufschubzeit:
4,0 % (4,0 %)

- Vertragsbeginn: 01.09.2008 bis 01.10.2008
ab 7 Jahren Aufschubzeit:
4,5 % (4,5 %)

- Vertragsbeginn: 01.11.2008 bis 01.12.2008
ab 9 Jahren Aufschubzeit:
4,2 % (4,2 %)

- Vertragsbeginn: 01.01.2009
ab 10 Jahren Aufschubzeit:
3,9 % (3,9 %)

- Vertragsbeginn: 01.03.2009 bis 01.04.2009
8 Jahre Aufschubzeit:
3,0 % (3,0 %)

- Vertragsbeginn: 01.07.2009 bis 01.12.2011
ab 5 Jahren Aufschubzeit:
3,1 % (3,8 %)

Der Zins-Gewinnanteil nach Rentenzahlungsbeginn für Tarif L58 beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

1,20 % (Vorjahr: 1,40 %)

des Deckungskapitals.

Der Zins-Gewinnanteil in Prozent des Deckungskapitals für Tarif L56 beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres in Abhängigkeit vom Vertragsbeginn (Vorjahreswert in Klammern):

- Vertragsbeginn: 01.06.2008
0,90 % (0,90 %)

- Vertragsbeginn: 01.07.2008 bis 01.08.2008
0,95 % (0,95 %)

- Vertragsbeginn: 01.09.2008 bis 01.10.2008
1,05 % (1,05 %)

- Vertragsbeginn: 01.11.2008 bis 01.12.2008
1,00 % (1,00 %)

- Vertragsbeginn: 01.01.2009
0,95 % (0,95 %)

- Vertragsbeginn: 01.07.2009 bis 01.12.2011
1,20 % (1,40 %)

Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten:

vom 01.04.2008 bis 01.02.2012: gemäß Tarif K51
vom 01.03.2012 bis 01.01.2013: gemäß Tarif N51
vom 01.02.2013 bis 01.01.2015: gemäß Tarif P50
ab 01.02.2015: gemäß Tarif Q50

Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Verzinsung der Gewinnanteile, Unterabschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen N56 und N58 (vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012)

Versicherungen vor Rentenzahlungs-Beginn

Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungskapital am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit es positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins-Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Das Deckungskapital wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert.

Bei Wahl der Einmal-Auszahlung zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Endet der Vertrag vor Rentenzahlungsbeginn nach mindestens 8 Jahren, wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der bis zum Ende der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig auf die volle Höhe der Schlussgewinn-Ansammlung ansteigt.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Deckungskapitals am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Das Deckungskapital wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur jährlichen Erhöhung der Rente verwendet (Bonusrenten). Zur Berechnung der Erhöhung werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen.

Gewinnanteilsätze

Der Zins-Gewinnanteil vor Rentenzahlungsbeginn beträgt für den Tarif N58 zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

0,95% (Vorjahr: 1,65%)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Schlussgewinn-Ansammlung (für Tarif N58) erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres in Abhängigkeit von der Anzahl der Jahre zwischen Vertragsbeginn und Rentenzahlungsbeginn (Aufschubzeit) in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens:

0,40 % (Vorjahr: 0,40 %)

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung (für Tarif N58) in Prozent der Schlussgewinn-Ansammlung zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres ist abhängig von der Anzahl der Jahre zwischen Vertragsbeginn und Rentenzahlungsbeginn (Aufschubzeit):

3,1 % (Vorjahr: 3,8%)

Der Zins-Gewinnanteil im Rentenbezug für die Tarife N56 und N58 beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

1,70 % (Vorjahr: 1,90 %)

des Deckungskapitals.

Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten:

vom 01.01.2012 bis 01.01.2013: gemäß Tarif N51
vom 01.02.2013 bis 01.01.2015: gemäß Tarif P50
ab 01.02.2015: gemäß Tarif Q50

Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Verzinsung der Gewinnanteile, Unterabschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen P56 und P58 (vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014)

Versicherungen vor Rentenzahlungs-Beginn

Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungskapital am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit es positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins-Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Das Deckungskapital wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich angesammelt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz des Versicherungsnehmer-Guthabens und wird darüber hinaus jährlich verzinst.

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert.

Bei Wahl der Einmal-Auszahlung zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Endet der Vertrag vor Rentenzahlungsbeginn nach mindestens 8 Jahren, wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der bis zum Ende der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig auf die volle Höhe der Schlussgewinn-Ansammlung ansteigt.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Deckungskapitals am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Das Deckungskapital wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur jährlichen Erhöhung der Rente verwendet (Bonusrenten). Zur Berechnung der Erhöhung werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen.

Darüber hinaus erhalten Versicherungen im Rentenbezug Risiko-Gewinnanteile in Form einer zusätzlichen Rentenleistung, die in Prozent der für das jeweilige Rentenbezugsjahr garantierten Rente bemessen ist.

Gewinnanteilsätze

Der Zins-Gewinnanteil vor Rentenzahlungsbeginn beträgt für den Tarif P58 zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres für

- Vertragsbeginn: 01.01.2013 bis 01.12.2013
bis 11 Jahren Aufschubzeit:
0,95 % (1,65 %)
ab 12 Jahren Aufschubzeit:
1,25 % (1,65 %)

- Vertragsbeginn: 01.01.2014 bis 01.12.2014
bis 11 Jahren Aufschubzeit:
1,45 % (1,65 %)
ab 12 Jahren Aufschubzeit:
1,45 % (1,65 %)

des Versicherungsnehmer-Guthabens.

Die Schlussgewinn-Ansammlung (für Tarif P58) erhöht sich zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres in Abhängigkeit von der Anzahl der Jahre zwischen Vertragsbeginn und Rentenzahlungsbeginn (Aufschubzeit) in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens:

0,40 % (Vorjahr: 0,40 %)

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung (für Tarif P58) in Prozent der Schlussgewinn-Ansammlung zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres für den jeweils genannten Vertragsbeginn ist abhängig von der Anzahl der Jahre zwischen Vertragsbeginn und Rentenzahlungsbeginn (Aufschubzeit). Die Vorjahreswerte sind in Klammern angegeben:

- Vertragsbeginn: 01.01.2013 bis 01.12.2013
bis 11 Jahren Aufschubzeit:
3,1 % (3,8 %)
ab 12 Jahren Aufschubzeit:
3,4 % (3,8 %)

- Vertragsbeginn: 01.01.2014 bis 01.12.2014
bis 11 Jahren Aufschubzeit:
3,6 % (3,8 %)
ab 12 Jahren Aufschubzeit:
3,6 % (3,8 %)

Der Zins-Gewinnanteil nach Rentenzahlungsbeginn für Tarif P58 beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

1,70 % (Vorjahr: 1,90 %)

des Deckungskapitals.

Der Zins-Gewinnanteil in Prozent des Deckungskapitals für Tarif P56 beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres:

1,70 % (Vorjahr: 1,90 %)

Der Risiko-Gewinnanteil nach Rentenzahlungsbeginn beträgt für das in 2015 beginnende Rentenbezugsjahr

Tarif P56
1,0 % (Vorjahr: 1,0 %)

Tarif P58
2,0 % (Vorjahr: 2,0 %)

der erreichten garantierten Rente.

Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten:

vom 01.02.2013 bis 01.01.2015: gemäß Tarif P50
ab 01.02.2015: gemäß Tarif Q50

Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Verzinsung der Gewinnanteile, Unterabschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

Fondsgebundene Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen F71 (vom 01.06.2001 bis zum 29.02.2008), F71MG (vom 01.06.2001 bis zum 31.12.2003)

Die Gewinnanteile während der Aufschubzeit werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung der Mindest-Guthaben-Garantie (bei Tarif F71MG) und einem Kostengewinn in Prozent der Bemessungssumme gewährt.

Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die Bemessungssumme für den Kostengewinn ist für die Tarife F71 und F71MG der Jahresbeitrag.

Die Zins-Gewinnanteile werden monatlich gewährt. Sie werden mit den Beträgen verrechnet, die dem Fondsguthaben zur Finanzierung der Mindest-Guthaben-Garantie (bei Tarif F71MG), der Kosten für die Vertragsverwaltung sowie den Risikoschutz (bei den Tarifen F71 und F71MG) zu entnehmen sind.

Die Kosten-Gewinnanteile werden bei den Tarifen F71 und F71MG bei Beitragsfälligkeit gewährt und zur sofortigen Ermäßigung des tariflich vereinbarten Kostenbeitrags verwendet.

Beim Eintritt in den Rentenbezug wechseln diese Verträge in die Bestandsgruppe der Einzel-Rentenversicherungen.

Gewinnanteilsätze

Der Zins-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2015

0,00 % (Vorjahr: 0,15 %)

der Deckungsrückstellung der Mindest-Guthaben-Garantie.

Der jährliche Kosten-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2015 für die Tarife F71 und F71MG

0,0 % (Vorjahr: 0,0 %)

des Jahresbeitrags.

Rechnungsgrundlagen für die Verrentung des Vertrags-Guthabens:

vom 01.07.2000 bis 01.07.2006: gemäß Tarif F51
vom 01.08.2006 bis 01.07.2007: gemäß Tarif H51
vom 01.08.2007 bis 01.02.2012: gemäß Tarif K51
vom 01.03.2012 bis 01.01.2013 gemäß Tarif N51
vom 01.02.2013 bis 01.01.2015: gemäß Tarif P50
ab 01.02.2015: gemäß Tarif Q50

Zur Deklaration des Zinsgewinn-Anteils für die gebildeten Renten siehe Abschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

Berufsunfähigkeitsversicherungen nach Tarif M25 und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen nach Tarif M26 (vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011)

Versicherungen in der Anwartschaft

Die Gewinnanteile werden in Form eines Beitragsvorwegabzugs sowie bei Beendigung des Vertrages in Form eines Schlussgewinns in Höhe des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Der Beitragsvorwegabzug wird für beitragspflichtige Versicherungen in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung wird für beitragsfreie Versicherungen am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz der Deckungsrückstellung erhöht und darüber hinaus jährlich verzinst. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet.

Gewinnanteilsätze

Der Gewinnanteil für beitragspflichtige Versicherungen beträgt

35,0 % (Vorjahr: 35,0 %)

der Brutto-Beiträge, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich für beitragsfreie Versicherungen in der Anwartschaft zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

0,88 % (Vorjahr: 1,01 %)

der Deckungsrückstellung.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %)

Der Zins-Gewinnanteil für Versicherungen im Rentenbezug beträgt

0,95 % (Vorjahr: 1,15 %)

der Deckungsrückstellung des in 2015 endenden Versicherungsjahres.

Berufsunfähigkeitsversicherungen nach Tarif N25 und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen nach Tarif N26 (vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012)

Versicherungen in der Anwartschaft

Die Gewinnanteile werden in Form eines Beitragsvorwegabzugs sowie bei Beendigung des Vertrages in Form eines Schlussgewinns in Höhe des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Der Beitragsvorwegabzug wird für beitragspflichtige Versicherungen in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung wird für beitragsfreie Versicherungen am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz der Deckungsrückstellung erhöht und darüber hinaus jährlich verzinst. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet.

Gewinnanteilsätze

Der Gewinnanteil für beitragspflichtige Versicherungen beträgt

35,0 % (Vorjahr: 35,0 %)

der Brutto-Beiträge, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich für beitragsfreie Versicherungen in der Anwartschaft zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

1,20 % (Vorjahr: 1,33 %)

der Deckungsrückstellung.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %)

Der Zins-Gewinnanteil für Versicherungen im Rentenbezug beträgt

1,45 % (Vorjahr: 1,65 %)

der Deckungsrückstellung des in 2015 endenden Versicherungsjahres.

Berufsunfähigkeitsversicherungen nach Tarif P25 und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen nach Tarif P26 (vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014)

Versicherungen in der Anwartschaft

Die Gewinnanteile werden in Form eines Beitragsvorwegabzugs sowie bei Beendigung des Vertrages in Form eines Schlussgewinns in Höhe des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

Der Beitragsvorwegabzug wird für beitragspflichtige Versicherungen in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt.

Die Schlussgewinn-Ansammlung wird für beitragsfreie Versicherungen am Ende eines jeden Versicherungsjahres um einen Prozentsatz der Deckungsrückstellung erhöht und darüber hinaus jährlich verzinst. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Versicherungen im Rentenbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet.

Gewinnanteilsätze

Der Gewinnanteil für beitragspflichtige Versicherungen beträgt

36,0 % (Vorjahr: 36,0 %)

der Brutto-Beiträge, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich für beitragsfreie Versicherungen in der Anwartschaft zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres um

1,18 % (Vorjahr: 1,31 %)

der Deckungsrückstellung.

Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres

3,6 % (Vorjahr: 3,8 %)

Der Zins-Gewinnanteil für Versicherungen im Rentenbezug beträgt

1,45 % (Vorjahr: 1,65 %)

der Deckungsrückstellung des in 2015 endenden Versicherungsjahres.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach Tarifen B/BR (bis zum 31.03.1993) und Tarifen BU/BUR (vom 01.04.1993 bis zum 31.12.1999)

Versicherungen in der Anwartschaft

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent der Tarifbeiträge festgesetzt und in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt.

Auf Antrag des Versicherungsnehmers können die laufenden Gewinnanteile auch verzinslich angesammelt werden.

Darüber hinaus wird bei Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Schlusszahlung in Prozent der ab 1993 für volle Versicherungsjahre gezahlten Beiträge gewährt.

Versicherungen im Rente nbezug

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet.

Gewinnanteilsätze

Der laufende Gewinnanteil beträgt für Versicherungen nach den Tarifen

B/BR 20,0 % (Vorjahr: 20,0 %)
BU/BUR 20,0 % (Vorjahr: 20,0 %)

der Brutto-Beiträge, die für das in 2015 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden.

Die Schlusszahlung beträgt für Versicherungen in der Anwartschaft nach den Tarifen

B/BR 3,0 % (Vorjahr: 3,0 %)
BU/BUR 3,0 % (Vorjahr: 3,0 %)

der ab 1993 für volle Versicherungsjahre gezahlten Brutto-Beitragssumme.

Der Zinsgewinnanteil beträgt für Versicherungen im Rentenbezug nach den Tarifen

B/BR, BU/BUR 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %)

der Deckungsrückstellung des in 2015 endenden Versicherungsjahres.

Bausparrisikoversicherungen nach Tarif BSR (seit 01.03.1999)

Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des fälligen Beitrags festgesetzt und in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt.

Der laufende Gewinnanteil beträgt

5,0 % (Vorjahr: 5,0 %)

der in 2015 fälligen Beiträge.

Kapitalisierungsprodukte nach Tarifen F42 (vom 01.02.2003 bis zum 31.08.2004), G42 (vom 01.09.2004 bis zum 31.12.2005) und H42 (ab 01.01.2006)

Die Gewinnbeteiligung besteht aus einem quartalsweise garantierten Zins auf das Guthaben, der als Direktgutschrift zugeteilt wird.

Für das erste Quartal 2015 beträgt der Zinssatz 0,5 % p.a. (Vorjahr: 1. Quartal: 0,5 % p.a., 2. Quartal: 0,5 % p.a., 3. Quartal: 0,5 % p.a., 4. Quartal: 0,5 % p.a.).

Kapitalisierungsprodukt nach Tarif H43 (ab 01.04.2010)

Die Gewinnbeteiligung für die 6- und die 12-monatige Festgeldanlage besteht aus einem garantierten Zinssatz auf den Anlagebetrag, der als Direktgutschrift zugeteilt wird.

Für das erste Quartal 2015 beträgt der Zinssatz für die 6-monatige Festgeldanlage 0,1 % p.a. (Vorjahr: 1. Quartal 0,25 % p.a., 2. Quartal 0,1 % p.a. , 3. Quartal 0,1 % p.a. , 4. Quartal 0,1 % p.a.) und für die 12-monatige Festgeldanlage 0,1 % p.a. (Vorjahr: 1. Quartal 0,25 % p.a., 2. Quartal 0,1 % p.a. , 3. Quartal 0,1 % p.a. , 4. Quartal 0,1 % p.a.).

Verzinsung der Gewinnanteile

Zinssätze bei verzinslicher Ansammlung

Versicherungen der Tarifgenerationen D, E und F, deren Gewinnanteile verzinslich angesammelt werden, erhalten neben dem genannten Zins-Gewinnanteil einen garantierten Zins in Höhe des Rechnungszinses auf die angesammelten Gewinnanteile.

Dieser Rechnungszins beträgt

für die Tarife D1-D4, D11, D14, D39, D6, D7, DR3, DR5, B/BR, BU/BUR
3,50 %

für die Tarife 1, 6, 7, 11, 33, 39, E51
4,00 %

für die Tarife F1, F10, F11, F12, F51
3,25 %.

Versicherungen der Tarifgenerationen G, H, K, L, M, N und P, deren Gewinnanteile verzinslich angesammelt werden, erhalten neben dem genannten Zins-Gewinnanteil folgenden Zins auf die Gewinnguthaben, der jedoch nicht garantiert ist:

für die Tarife G1, G10, G11, G12, G17, G51, G54, H51, H54
2,75 %

für die Tarife K11, K51, L10, L11, L14, L15, L17, L51, L58, M1
2,25 %

für die Tarife N10, N11, N14, N51, N55, N58, P10, P11, P14, P51, P55, P58
1,75 %.

Zinsgewinnsätze für Bonusrenten

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2015 endenden Versicherungsjahres für Bonusrenten nach Rechnungsgrundlagen der Tarife

E51 0,00 % (Vorjahr: 0,00 %)
F51 0,00 % (Vorjahr: 0,15 %)
G51 0,45 % (Vorjahr: 0,65 %)
H51 0,45 % (Vorjahr: 0,65 %)
K51 0,95 % (Vorjahr: 1,15 %)
N51 1,45% (Vorjahr: 1,65%)
P50 1,45% (Vorjahr: 1,65%)
Q50 1,95%

der um ein Jahr abgezinsten Deckungsrückstellung am Ende des Versicherungsjahres bzw. bei Versicherungen im Rentenbezug

E51 0,25 % (Vorjahr: 0,25 %)
F51 0,25 % (Vorjahr: 0,40 %)
G51 0,70 % (Vorjahr: 0,90 %)
H51 0,70 % (Vorjahr: 0,90 %)
K51 1,20 % (Vorjahr: 1,40 %)
N51 1,70% (Vorjahr: 1,90%)
P50 1,70% (Vorjahr: 1,90%)
Q50 2,20%

Bei der ehemaligen NVL:

E51 0,35 % (Vorjahr: 0,35 %)
F51 0,35 % (Vorjahr: 0,50 %)
G51 0,80 % (Vorjahr: 1,00 %)
H51 0,80 % (Vorjahr: 1,00 %)
K51 1,30 % (Vorjahr: 1,50 %)
N51 1,80% (Vorjahr: 2,00%)
P50 1,80% (Vorjahr: 2,00%)
Q50 2,30%

der Deckungsrückstellung der garantierten Rente.

Der Risiko-Gewinnanteil nach Rentenzahlungsbeginn beträgt für das in 2015 beginnende Rentenbezugsjahr für Bonusrenten nach Rechnungsgrundlagen der Tarife

Tarif P50
1,0 % (Vorjahr: 1,0 %)

Tarif Q50
1,0 %

der erreichten garantierten Rente.

Beteiligung an den Bewertungsreserven

Gemäß § 153 Abs. 3 VVG hat der Versicherer die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen.

Bei vollständiger Beendigung einer Versicherung (außer bei Rentenversicherungen während des Rentenbezugs) durch Ablauf, Kapitalabfindung, Eintritt des Versicherungsfalles, Rückkauf oder Übertragung werden 50 % des Anteils der Versicherung an den dem Kundenvermögen zuzuordnenden Bewertungsreserven zugeteilt und ausgezahlt. Bei Beendigung der Aufschubzeit einer Rentenversicherung werden 50 % des Anteils der Versicherung zur Erhöhung der Rente verwendet (bzw. im Falle der Kapitalabfindung ausgezahlt).

Der Anteil an den Bewertungsreserven für einen Vertrag wird wie folgt ermittelt:

Bemessungsgröße für die Bewertungsreserven ist das kumulierte Versicherungsnehmer-Guthaben. Dieses setzt sich zusammen aus der um ein Jahr abgezinsten Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres (soweit sie positiv ist und ohne die Auffüllung auf Mindestrückkaufswerte), zuzüglich der angesammelten Zins-Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.

Jeweils zum Jahrestag eines Vertrages wird die Höhe seines kumulierten Versicherungsnehmer-Guthabens aktualisiert. Außerdem wird monatlich die Summe der kumulierten Versicherungsnehmer-Guthaben aller Verträge, die nach diesem Verfahren beteiligt werden, ermittelt. Das kumulierte Versicherungsnehmer-Guthaben des einzelnen Vertrages wird durch die Summe der kumulierten Versicherungsnehmer-Guthaben aller dieser Verträge geteilt. Damit ergibt sich der Anteil des Vertrages zu diesem Termin an den Bewertungsreserven.

Jeweils zum Monatsende wird der aktuelle Gesamtstand der Bewertungsreserven festgestellt. Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren werden nur insoweit berücksichtigt, als sie nicht für die Sicherstellung des Garantiezinses der verbleibenden Versicherten benötigt werden. Dieser Betrag wird gekürzt um Anteile, die dem Unternehmen zuzurechnen sind, oder Verträgen zuzurechnen sind, die nicht nach diesem Verfahren beteiligt werden.

Im Fall der Beendigung eines Vertrages wird zum Termin der Stand der den nach diesem Verfahren beteiligten Verträgen zuzurechnenden Bewertungsreserven mit dem Anteil des Vertrages multipliziert.

Dabei wird der Stand der Bewertungsreserven vom Ultimo des vorletzten Monats herangezogen. Trotz dieses zeitlichen Abstands gibt dieses Verfahren das Beteiligungsverhältnis an den Bewertungsreserven zwischen allen Verträgen bei Abgang hinreichend genau und angemessen wieder.

Dieser Betrag wird zusätzlich zur garantierten Leistung und den Überschussanteilen ausbezahlt.

Renten im Rentenbezug werden an den Bewertungsreserven in Form erhöhter Zinsgewinne im Folgejahr beteiligt. Ausgenommen sind hiervon die Tarife L56 mit Vertragsbeginn vor dem 01.07.2009.

Für die Kapitalisierungsprodukte H42 und H43 werden die Kapitalanlagen in einem eigenen Sicherungsvermögen geführt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt beim Tarif H42 über die laufende Verzinsung. Beim Tarif H43 werden nach Ablauf des Anlagezeitraumes die dem Vertrag zuzurechnenden Bewertungsreserven ermittelt und gutgeschrieben.

Direktgutschrift

Kapitalbildende Versicherungen, kapitalbildende Zusatzversicherungen und Rentenversicherungen

Kapitalbildende Versicherungen, kapitalbildende Zusatzversicherungen und Rentenversicherungen ab der G-Generation erhalten die nicht garantierten Zinsen bis in Höhe des tariflichen Rechnungszinses auf das Ansammlungsguthaben, die in 2015 gewährt werden, als Direktgutschrift.

Gewinnbeteiligung Beitragsvorwegabzug

Versicherungen, deren Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt werden, erhalten diesen im Wege der Direktgutschrift.

Kapitalisierungsprodukte

Die Gewinnanteile werden als Direktgutschrift zugeteilt.

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