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Vergleich zum Vorjahr

Die Lebensversicherung im Jahr 2015


Die deutsche Lebensversicherung agiert weiterhin in einem wirtschaftlich angespannten Marktumfeld. Die Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt dauert voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2015 an.

Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes den höchstzulässigen Rechnungszins für die Lebensversicherung von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt. Der neue Rechnungszins gilt für alle Versicherungen, die Kunden ab dem 1. Januar 2015 abschließen. Bestehende Lebensversicherungen behalten hingegen für die gesamte Vertragslaufzeit den Garantiezins, der bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.

Ferner müssen Lebensversicherungsverträge seit dem 1. Januar 2015 eine Kennzahl zur effektiven Kostenbelastung enthalten. Die Effektivkostenquote („Reduction in Yield“) gibt an, wie sich die Kosten auf die Rendite einer Police auswirken. Als weitere Neuregelung wird der Höchstzillmersatz von bisher 40 Promille auf künftig 25 Promille gesenkt.

Die anspruchsvollen Rahmenbedingungen erfordern neue Wege in der Produktentwicklung. Dabei gewinnen neuartige Garantiekonzepte zunehmend an Bedeutung. Gegenüber klassischen Lebensversicherungen bieten sie den Kunden höhere Renditechancen. Gleichzeitig ermöglichen sie ökonomische Erleichterungen für die Lebensversicherer. Produkte zur Absicherung von Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit bleiben weiter im Fokus.

Für das Jahr 2015 rechnet der GDV in der Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) mit einem Rückgang der gesamten Beitragseinnahmen um 1,0 Prozent. Im Neugeschäft gegen laufenden Beitrag erwartet der Verband ein rückläufiges und im Neugeschäft gegen Einmalbeitrag ein gleichbleibendes Beitragsaufkommen.

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