Wir haben im Berichtsjahr die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und beratend begleitet. Hierzu haben wir uns durch Berichte des Vorstands über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und ihrer wesentlichen Beteiligungsgesellschaften sowie über alle wichtigen Angelegenheiten unterrichten lassen. Darüber hinaus wurden Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie grundlegende Fragen der Geschäftsführung in zwei Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand eingehend besprochen.
Prüfungsmaßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 S. 1 AktG waren auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Jahr 2014 sowie den Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Nach unserer eigenen Überprüfung haben wir diese Unterlagen sowie den Bericht des Abschlussprüfers in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats, an der auch der Abschlussprüfer teilgenommen hat, abschließend erörtert. Wir hatten keine Einwendungen zu erheben. Insbesondere sind uns keine Risiken bekannt geworden, denen im Jahresabschluss nicht ausreichend Rechnung getragen worden ist. Wir billigen den Jahresabschluss für das Jahr 2014, der damit festgestellt ist.
Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihre Leistungen, ihren tatkräftigen Einsatz und die im Berichtsjahr erzielten Erfolge.
Fürth, 25. März 2015
Der Aufsichtsrat
Dr. Torsten Oletzky
Vorsitzender des Aufsichtsrats