Der Bundestag hat am 17. Oktober 2014 das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Zum Jahreswechsel erhalten Pflegebedürftige mehr Geld. In den einzelnen Pflegestufen steigen die Leistungsbeträge um 4 %. Für Pflegebedürftige gibt es auch zusätzliche Leistungen. Beispielsweise können zukünftig alle Pflegebedürftigen niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen. Das zweite Pflegestärkungsgesetz mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll im Jahr 2017 kommen.
Für die Branche erwarten wir im Jahr 2015 stabile Beitragseinnahmen.