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Vergleich zum Vorjahr

Die private Krankenversicherung im Jahr 2015


Der Bundestag hat am 17. Oktober 2014 das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Zum Jahreswechsel erhalten Pflegebedürftige mehr Geld. In den einzelnen Pflegestufen steigen die Leistungsbeträge um 4 %. Für Pflegebedürftige gibt es auch zusätzliche Leistungen. Beispielsweise können zukünftig alle Pflegebedürftigen niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen. Das zweite Pflegestärkungsgesetz mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll im Jahr 2017 kommen.

Für die Branche erwarten wir im Jahr 2015 stabile Beitragseinnahmen.

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