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Vergleich zum Vorjahr

Die private Krankenversicherung in den Jahren 2013 und 2014


Der Europäische Gerichtshof hatte am 1. März 2011 entschieden, dass ab dem 21. Dezember 2012 nur noch geschlechtsunabhängige Tarife in der privaten Versicherungswirtschaft zulässig sind. Für die PKV verändern sich damit die Kalkulationsgrundlagen im Neugeschäft. Viele Gesellschaften nutzen diese Umstellung für eine Überarbeitung ihrer Tarife und aktualisieren den Leistungskatalog. Außerdem senken einige Gesellschaften den Rechnungszins im Neugeschäft ab.

Die reformierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Eine ebenfalls für diese Legislaturperiode anvisierte Reform der Gebührenordnung für Ärzte steht noch aus. Ärztevertreter und PKV konnten sich bisher nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen.

Am 29. Juni 2012 hat der Deutsche Bundestag das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) beschlossen. Dieses Gesetz umfasst u. a. Änderungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, darunter die Leistungserweiterungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) und regelt die geförderte Pflege-Zusatzversicherung. So soll ab dem Jahr 2013 die eigenverantwortliche Pflege-Vorsorge finanziell durch eine staatliche Zulage von 60 € im Jahr unterstützt werden. Förderfähige Tarife unterliegen dem Kontrahierungszwang und sehen keine Risikoprüfung oder Leistungsausschlüsse vor.

Für das Jahr 2013 werden für die PKV Zuwachsraten in der Größenordnung des Vorjahres erwartet.

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